Jahrgang 
1914
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Vorteile beſtehen darin, daß die beiden Frauenſchuljahre bei der Weiterbildung auf einem Handarbeits-, Haushaltungs-, Rindergärtnerinnen⸗ und wahrſcheinlich auch auf einem ſozialen Seminar angerechnet werden können. Da der Beſuch dieſer Anſtalten ſowie auch der Seminare für Turn⸗ und Gewerbeſchul⸗ lehrerinnen erſt mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr geſtattet iſt, ſo iſt der Beſuch der Frauenſchule für die Zwiſchenzeit vom 16.18. Lebensjahr zur Erwerbung einer erweiterten allgemeinen und praktiſchen Bildung und zur Erſparung einer gewiſſen Zeit in der weiteren Ausbildung auf einem ſolchen Seminar von nicht zu unterſchätzendem Wert. In der Hauptſache aber will die Frauenſchule denjenigen Mädchen dienen, die ſich nicht auf einen Beruf außerhalb des Hauſes vorbereiten. Sie will durch Vertiefung und Erweiterung allgemeiner Geiſtesbildung, ſowie durch Einführung in die praktiſchen Aufgaben der Hausfrau und Mutter und nicht zuletzt durch Weckung ſozialen Empfindens und Verſtändniſſes dazu helfen, daß unſere Schülerinnen den reichen, großen, ſchönen Aufgaben der gebildeten Frau gerecht werden, die ihrer in ihrem ſpäteren Leben innerhalb des Hauſes und der ſozialen Gemeinſchaft harren.

Offenbach a. M., im Februar 1014.

Dr. Sger.