Jahrgang 
1914
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10. Schreiben amtlichen Inhalts bitten wir nicht an die perſönliche Adreſſe des Direktors, ſondern an die Direktion der höheren Mädchenſchule, Geleitsſtraße 18, richten zu wollen.

Ll. Es wurde ſchon oben(Geſchichte der Anſtalt S. 11) mitgeteilt, daß die Gründung einer privaten Frauenſchule für das nächſte Schuljahr ins Auge gefaßt iſt. Dieſen Plan förderte die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung in bereitwilligem Entgegenkommen durch die Gewährung koſtenloſer Benutzung von Räumen und Lehrmitteln ſtädtiſcher Schulen für den Unterrichtsbetrieb der privaten Frauenſchule. Der theoretiſche Unterricht wird demnach in unſerer Anſtalt, die praktiſche Unterweiſung in Kochen und Haushaltungskunde in der Schule an der Friedensſtraße ſtattfinden. Der Unterricht ſelbſt wird mit Ausnahme der praktiſchen Fächer von Lehrkräften der Anſtalt erteilt werden. Auf einem 2. Eltern⸗ abend am 531. Januar 1914 wurde den verſammelten Eltern dieſe Sachlage klar gelegt und ein Kuratorium gewählt, das aus dem Vorſitzenden: Herrn Beigeordneten Porth, 3 Damen: Frau Dr. Grein, Frau h. Jäger, Frau S. Löwenſtein⸗Hitz und 3 Herrn: Herrn Pfarrer hofmeyer, Herrn Fabrikanten Aarl Mayer und dem Direktor der Anſtalt beſteht. In der Regel ſoll der Beſuch der Frauenſchule nur den Schülerinnen offen ſtehen, die eine 10 klaſſige höhere Mädchenſchule abſolviert haben. Doch ſoll auch ſolchen Mädchen, die eine gleiche Bildung auf Privatſchulen oder durch Privatunterricht erworben haben, ermöglicht ſein, als Gaſtſchülerinnen die Frauenſchule zu beſuchen. Ferner beſteht die Möglichkeit, nur einem Teil der Fächer beizuwohnen. Das Schulgeld bleibt aber in allen Fällen das ſelbe und wird vorausſichtlich 200 Mk. betragen.

Der Lehrplan umfaßt 2 Jahre mit wöchentlich 25 Stunden, von denen 16 verbindlich ſind. Sie verteilen ſich folgendermaßen:

§ a ch 1. Jahr 2. Jahr

Stunden Stunden 1. Deutſch.............. 2 2 2 j C 83 3 Bi Eine Sprache iſt wahlfrei 3 3 4. Kultur⸗ und Kunſtgeſchichte 2 2 5. Kochen und Haushaltungslehre. 4 6. Nahrungsmittellehre. 1 7. Hausarbeit 3 8. Rechnen, Buchführung, Werwögeravervaltung. 1 1 9. Nadelarbeit, Schneidern... 4 4 10. Geſundheitslehre und Kindeiöflche.. 1 11. Pädagogik......... 2 2 12. Kindergartenlehre.......... 7 13. Bürgerkunde.......... 1

14. Volkswirtſchaftslehre........

15. Wohlfahrtspflege.......... 1 1 25 25

Die Pflichtſtunden ſind unterſtrichen.

Der Unterricht erfolgt in ſtrenger Befolgung der von der Regierung erlaſſenenRichtlinien für Frauenſchulen. Ungeachtet des Charakters unſerer Frauenſchule als einer Privatanſtalt muß es das Streben der Leitung ſein, auch alle ſonſtigen Vorſchriften der Behörde für die ſtädtiſchen Frauenſchulen in Mainz und Darmſtadt durchzuführen. Denn nur unter dieſer Vorausſetzung wird es möglich ſein, daß unſerer privaten Frauenſchule die ſtaatliche Anerkennung zuteil wird, und daß ſie ihren Schülerinnen dieſelben Vorteile verſchafft wie die unter ſtaatlicher Aufſicht ſtehenden Anſtalten. Dieſe