Jahrgang 
1911
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6) Geſuche um Freiſtellen ſind am Anfang des Schuljahrs ſchriftlich einzureichen. Da die Frei⸗ ſtellen nur für ein Jahr bewilligt werden, ſo ſind die Geſuche zu Anfang jedes Schuljahrs zu erneuern. Zur Erlangung einer Freiſtelle genügt der Nachweis der Bedürftigkeit nicht; vielmehr wird eine Freiſtelle nur dann verliehen, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten der Bewerberin die Verleihung im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheinen laſſen.

7) Auch in dieſem Jahr weiſen wir die Eltern unſerer Schülerinnen auf die große Wichtigkeit einer ſorgfältigen Ueberwachung der häuslichen Lektüre ihrer Töchter hin und richten an ſie das Erſuchen, ſich im Intereſſe ihrer Töchter am Kampf gegen die Schundliteratur dadurch beteiligen zu wollen, daß ſie die Schule von allen auf dieſem Gebiete etwa gemachten Beobachtungen unverzüglich in Kenntnis ſetzen.

8) Alle Lehrer und Lehrerinnen der Anſtalt ſowie der Direktor ſind ſtets gern bereit, mit den Eltern der Schülerinnen die ſie betreffenden Angelegenheiten eingehend zu beſprechen. Wir würden bedauern, wenn Eltern aus einer ganz unbegründeten Beſorgnis, durch Beſuche läſtig zu fallen, zum Schaden ihrer Töchter verſäumen ſollten, ſich rechtzeitig vertrauensvoll an uns zu wenden. Zugleich ſei auch hier darauf hin⸗ gewieſen, daß von einem großen Teil unſerer Lehrer und Lehrerinnen beſondere Sprechſtunden eingerichtet worden ſind, die vormittags in unſerem Schulgebäude abgehalten werden. Wir bitten die Eltern unſerer Schülerinnen, von dieſer Einrichtung einen recht fleißigen Gebrauch machen zu wollen.

Offenbach a. M., im Februar 1911. Dr. Sger.