Jahrgang 
1911
Einzelbild herunterladen

Bekanntmachungen der Direktion.

1) Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Montag, 21. April 1911(für Klaſſe VII um 8 Uhr, für Klaſſe VIII und IX um 9 Uhr, für Klaſſe X um 10 Uhr). Anmeldungen neuer Schülerinnen werden Samstag, 22. April von 912 Uhr vormittags in unſerem Amtszimmer entgegengenommen. Für alle Mädchen iſt bei der Anmeldung Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein vorzulegen, für ſolche, die ſchon eine Schule beſucht haben, außerdem ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Anſtalt.

2) An dem nichtverbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern(von Klaſſe III an) und in Stenographie(von Klaſſe IV an) können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Der unterzeichnete Direktor erteilt jede darüber gewünſchte Auskunft während der erſten Schultage vormittags 1112 Uhr in ſeinem Amtszimmer.

3) Durch miniſterielle Verfügung vom 7. Dezember 1910 iſt angeordnet worden, daß künftig nicht mehr 4, ſondern 5 Betragensnoten erteilt werden ſollen, und zwar in der Skala: ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft. Nach Beſchluß des Lehrerrats iſt an unſerer Anſtalt die Normalnote im Be⸗ tragen 2 oder gut, während die Note 1 oder ſehr gut als eine Auszeichnung zu betrachten iſt, die nur in be⸗ ſonderen Fällen zuerkannt wird. Die Note 3 oder im ganzen gut wird dann erteilt, wenn bei ſonſt gutem Betragen ein einmaliges ernſteres Vergehen vorliegt, oder wenn es ſic um Unarten handelt, die mehr im Naturell der Schülerin begründet ſind(Neigung zum Schwätzen, unruhiges Sitzen, Zuſpätkommen u. a. m.)

4) Die Schule muß vorausſetzen, daß der Inhalt der von den Eltern unterſchriebenen Schulordnung, von der ſich ein Exemplar in jedem Elternhaus befindet, ein zweites in jedes Zeugnisheft eingeklebt iſt, allen Eltern bekannt iſt. Auch in dieſem Jahre halten wir es indeſſen für angezeigt, auf den Par. 5 dieſer Schul⸗ ordnung(betr. Verſäumnis von Lehrſtundenz) ſowie auf den Par. 6(betr. anſteckende Krankheiten) beſonders aufmerkſam zu machen.

5) Im nächſten Schuljahr wird in der erſten Klaſſe der wahlfreie Unterricht in Mathematik (6 Stunden) und in den Naturwiſſenſchaften(3 Stunden) fortgeſetzt; die daran teilnehmenden Schüle⸗ rinnen werden zu einer beſonderen Klaſſe(Ia) vereinigt. Auch für unſere beiden zweiten Klaſſen wird ein derartiger wahlfreier Unterricht eingerichtet, deſſen Ziel es iſt, daß die Schülerinnen nach 2 Jahren in die Ober⸗

ſekunda einer Oberrealſchule eintreten können. Der Mathematllunterricht fällt zeitlich mit den 4 Stunden des regelmäßigen Mathematikunterrichts und mit den 2 Stunden des Handarbeitsunterrichts zuſammen. Nach

Par. 4 der Schulordnung verpflichtet die Anmeldung für ein nichtverbindliches Unterrichtsfach zu regelmäßiger Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr; die weitere Teilnahme kann vom Direktor unterſagt werden, wenn ſich eine Schülerin hierzu als nicht ausreichend befähigt erweiſt.