Jahrgang 
1929
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Muſik⸗, Handels⸗, Haushaltungs⸗, Koch⸗ oder ähnliche Schulen beſuchen, werden nur dann bei der Feſtſetzung des Schulgeldes in Betracht gezogen, wenn ſie während des ganzen Jahres wöchentlich mindeſtens 18 Stunden Unterricht erhalten. 1

Das Schulgeld muß bis zum Ende jeden Monats an die Gymnaſialkaſſe(Stadtkaſſe) bezahlt oder auf ihr Konto überwieſen werden.

Eine Stundung iſt nur auf wohlbegründeten Antrag möglich.

In Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ oder Wegzug der Eltern kann das Schulgeld auf Antrag für die Monate erlaſſen werden, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat.

6. An einen Teil unſerer Schüler, beſonders an Kriegswaiſen und Kriegshalbwaiſen, können bei nach⸗ gewieſener Bedürſtigkeit Freiſtellen verliehen werden. Es kommen aber nur ſolche Schüler in Betracht, deren Fleiß nicht beanſtandet iſt und die im Betragen, in Aufmerkſamkeit und in den Leiſtungen die Noteſehr gut odergut haben. Nur in den drei oberen Klaſſen können die Leiſtungen auch mit, im ganzen gut bezeichnet ſein. Geſuche um Freiſtellen müſſen bis zum 1. Mai bei der Direktion eingereicht werden. Wir bitten die Eltern, hierzu einen Vordruck zu verwenden, der von uns ausgegeben wird. Auch für die bisherigen Freiſtelleninhaber iſt ein neues Geſuch vorzulegen.

7. Auf Anordnung des Heſſiſchen Miniſteriums für Kultus- und Bildungsweſen werden alle Schüler bei der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank zu Wiesbaden pflichtmäßig gegen Unfälle verſichert: Die jährliche Prämie beträgt von Oſtern 1929 an 1.20 RM. und wird anfangs Mai erhoben.

8. Schüler, deren Wohnung weiter als 1 Kilometer von dem Gymnaſium entfernt iſt, können, ſoweit der hierfür verfügbare Platz ausreicht, die Erlaubnis erhalten, mit einem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Schule ſtellt für die Aufbewahrung der Räder einen Raum zur Verfügung und ſorgt dafür, daß dieſer von Beginn bis nach Beendigung des Unterrichts verſchloſſen bleibt. Wir machen aber erneut darauf aufmerkſam, daß die Schule eine Haftung für einen Verluſt oder eine Beſchädigung der Räder nicht übernimmt. Auch für abhanden gekommene Mäntel oder ſonſtige Kleidungsſtücke kann die Schule nicht haften.

9. Die Ferien fallen im Schuljahr 1929/30 in folgende Zeiten:

Pfingſtferien: 19. Mai 26. Mai Sommerferien: 13. Juli 11. Auguſt Herbſtferien: 29. September 12. Oktober Weihnachtsferien: 22. Dezember 5 Januar 1930 Oſterferien: 6. April 1930 2 April 1930.

10. Das Gymnaſium iſt unter Nr. 84328 an das Fernſprechnetz angeſchloſſen. Offenbach a. M., im März 1929.

Direktion des Heſſiſchen Gymnaſiums. Dr. Hinrichs.

Buch⸗ und Kunſtdruckerei Heinrich Cramer, Offenbach am Main, Luiſenſtraße 33