Jahrgang 
1929
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Geographie: Geiſtbeck-Bauſenhardt, Heimatkunde von Heſſen(VI). Fiſcher⸗Geiſtbeck, Erdkunde für höhere Lehranſtalten, Teil I, Deutſchland(V), Teil II, Europa(V), Teil III, Außer⸗ europäiſche Erdteile(IIIb IIla), Teil IV, Mittel⸗Europa(IIb), Teil VI, Ausgewählte Ab⸗ ſchnitte der allgemeinen Erdkunde(Ila). Die Entſcheidung über das geographiſche Lehrbuch für die Klaſſen Ib und la iſt noch nicht getroffen. Diercke, Schulatlas für höhere Lehran⸗ ſtalten, Große Ausgabe(VI la).

Geſchichte: Steudebl, Geſchichte der Griechen und Römer, Ausgabe B, Leipzig, Teubner(IV). Neu⸗ bauer, Grundzüge der Geſchichte für höhere Lehranſtalten, Teil III u. IV(IIIb), Teil V(IIIa). Teubners Grundriß der Geſchichte, Ausgabe C. Teil I(IIb), Teil II(IIa), Teil III(Ib), Teil IV(Ia). Schrohe: Abriß der Geſchichte von Heſſen(lIa). Empfohlen: Luckenbach, Kunſt und Geſchichte, 1. Teil(IIb IIa), 2. Teil(Ib la).

Staatsbürgerkunde: Neubauer, Kleine Staats⸗ und Wirtſchaftslehre(IIb Ja).

Naturbeſchreibung: Schmeil, Leitfaden der Botanik(VI IIIa). Schmeil, Leitfaden der Zoologie (V- IIla).

Hebräiſch: Hollenberg⸗Budde, Hebräiſches Schulbuch(Ib Ja). Hebräiſche Bibel, Brit. und ausländiſche Bibelgeſellſchaft, Berlin(b la). Engliſch: Learning English, Ausgabe F/1, herausgegeben von Eckermann-⸗Schulze, Leipzig, Teubner

(Ila Ib). Empfohlenes Wörterbuch: Murat-Sanders, Engliſch-Deutſches Wörterbuch, Ziegler-Seiz, Engliſch⸗Deutſches Wörterbuch.

VI. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt mit den Aufnahmeprüfungen am Montag, den 15. April um 8 Uhr, mit dem Unterricht am Dienstag, den 16. April um 8 Uhr.

2. Anmeldungen für das Schuljahr 1929/30 können noch während der Oſterferien, letztmalig am Montag, den 15. April, erfolgen.

3. Die an unſerer Schule eingerichtete Buchhilfe dient dazu, die Beſchaffung von Schulbüchern zu erleichtern. Von jedem der Buchhilfe beitretenden Schüler wird ein Eintrittsgeld von 50 Pfg. erhoben, während die Leihgebühren nach dem Wert des Buches und der Dauer der Leihzeit bemeſſen werden. Bücher, deren dauernder Beſitz für die Schüler notwendig oder wünſchenswert iſt, z. B. Grammatiken, Wörterbücher, Atlanten, Leſe⸗ bücher, werden nur in Ausnahmefällen ausgeliehen.

4. Die Tage, an denen die Klaſſenarbeiten geſchrieben und zurückgegeben werden, ſowie die Sprech⸗ ſtunden des Direktors und der Lehrer der Anſtalt werden den Eltern zu Beginn des Schulſahres mitgeteilt werden. Wir bitten die Eltern, in allen Fällen, in denen es ihnen wünſchenswert erſcheint, möglichſt frühzeitig eine perſönliche Ausſprache mit dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor herbeizuführen. Sofern es ſich um Auskunft über Leiſtungen oder Verhalten des Schülers handelt, iſt vorherige Anmeldung zweckmäßig.

5. Das Schulgeld beträgt monatlich 17.50 RM. Befinden ſich mehrere Geſchwiſter gleichzeitig in Schulausbildung, ſo ermäßigt ſich das Schulgeld, und zwar bei zwei Geſchwiſtern auf 14.50 RM., bei drei auf 11.50 RM., bei 4 auf 9, bei 5 auf 6.50 und bei 6 und mehr Geſchwiſtern auf 4 RM. für den Monat.

Die Ermäßigung gilt nicht nur, wenn Geſchwiſter die gleiche höhere Schule beſuchen, ſondern auch, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volksſchule(ausſchließlich Pflichtfortbildungsſchule), in Privatſchulen, gewerblichen Unterrichtsanſtalten, auf der Univerſität oder Hochſchule befinden. Geſchwiſter, die