Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

In die Schülerbibliothek: Die Firma A. Bong in Stuttgart 3 Hefte der Sammlung »Mein Vaterland«.

In die naturwiffenſchaftlichen Sammlungen: Herr Reallehrer Walther, Seekarte mit Buch. Hoeft lllb, Buchfinkenneſt. Bangel V, Wallerhuhn. Hofmann V, Kanarien- vogeleier. Wehner VI, Amſelneſt.

Allen freundlichen Gebern fei herzlich gedankt. 6. Bekanntmachungen.

I. Das Gymnaſium nimit in die unterſte Klaſſe knaben auf, welche genügende körper- liche Entwicklung belitzen und Jahre alt ſind oder wenigſtens bis zum 50. Septbr. Jahre alt werden. Bei dem Eintritt in die Sexta find folgende Kenntnilfe nachzuweiſen:

a) Päbickeſt deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung

zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens

vorkommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

2. Ferienordnung. Pfingſtferien: von Sonntag, den 23. Mai bis Sonntag, den 30. Mai 1915. Sommerferien: von Sonntag, den 4. Juſi bis Sonntag, den 1. Auguſt 1915. Herbſtferien: von Sonntag, den 26. September bis Sonntag, den 10. Oktober 1915. Weihnachtsferien: von Donnerstag, den 25. Dezember 1915 bis Mittwoch, den 5. Januar 1916. Oſterferien: von Sonntag, den 16. April bis Sonntag, den 30. April 1916.

3. Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1915/1916 werden während der Ferien Samstag, den 10. April 1915, 10 12 Uhr, im Gymnalialgebäude entgegen- genommen. lpfſchein, ſtandesamtlicher Geburtsſchein und letztes Schulzeugnis ſind hierbei vorzulegen. Wenn Eltern die ſchriftliche Anmeldung vorziehen, bitten wir die nötigen Papiere bis zum 10. April 1915 einzureichen.

4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April 1915, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorſchule, die in das Gymnaſium überzutreten beabſichtigen, und alle übrigen Schüler haben Dienstag, den 13. April 1915, morgens 8 Uhr zu erſcheinen. Eintretende Anderungen werden durch die Zeitung bekannt gemacht.

5. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre den Eltern ſowohl die fage, an denen dieverbeſſerten u. beurteilten ſchriftlichen Arbeiten zurückgegebenwerden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnaſium (nicht in ihrer Privatwohnung) zu ſprechen ſind. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler, von der Einrichtung der Sprechſtunden wie bisher ausgiebigen Gebrauch zu machen.

6. Geſuche um Freiftellen ſind(in der Regel am Anfang eines Schuljahres) ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freiſtellen iſt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheint.

Offenbach a. M., im März 1915.

Die Großherzogliche Direktion des Gymnaſiunns. Dr. Buchhold.

15