14
5. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre den Eltern ſowohl die Tage, an denen die verbelſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnaſium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu ſprechen ſind. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler von dieſer Einrichtung wie bisher einen ausgiebigen Gebrauch zu machen.
6. Geſuche um Freiſtellen ſind(in der Regel am Anfang des Schuljahres) ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freiſtellen iſt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rückſicht auf gute Be- fähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Ver- leihung im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheint.
Offenbach a. M., im März 1911.
Die Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. Buchhold.


