Hebräéiſch.
1. Strack, Hebräiſche Grammatik, lb, la(4.—). 2. Hebräiſche Bibel, Brit. und aus- ländiſche Bibelgeſellſchaft, Berlin, Ib, la(3.50).
8. Bekanntmachungen.
1. Das Gymnnaſium nimmt in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche genügende kõrperliche Entwicklung beſitzen und 9 Jahre alt ſind oderwenigſtens bis zum 30. September 9 lahre alt werden. Bei dem Eintritt in die Sexta lind folgende Kenntnilfe nachzuweilen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung
zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern
nur der Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
2. Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1011/12 werden während der Ferien Mittwoch, den 12. April 1011 und Freitag, den 21. April 1911, 10—12 Uhr, im Gymnaſialgebäude entgegengenommen. lmpfſchein, ſtandesamtlicher Geburtsſchein und letztes Schulzeugnis ſind hierbei vorzulegen. Wenn Eltern die ſchriftliche Anmeldung vorziehen, bitten wir die nõtigen Papiere bis zum 21. April 1911 einzureichen.
3. Nach einer Verordnung Groſch. Miniſteriums des Innern Abt. lvom 7. Dez. 1910 iſt fortan in allen Schul- und Prüfungszeugniſſen das Urteil über das Betragen der Schüler durch die fünfſtufige Skala:«ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft» auszudrücken. Eine Fleißnote iſt in den Schul- und Abgangszeugniſſen nicht mehr zu erteilen. Doch ſoll an Stelle der Fleiſnote im Zeugnis eine beſondere Bemerkung treten, wenn beſtimmte Beobachtungen in dieſer Richtung eine Mitteilung an das Elternhaus als angezeigt erſcheinen laſſen. In dem Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienſt iſt auch der Fleiß nach der fünfſtufigen Skala: «ſehr gut, gut, im ganzen gut, genügend, ungenügend» zu zenſieren. Nach derſelben Skala iſt die ufmerklambkeit in allen Zeugniſſen zu beurteilen. Nach einer weiterenVerfügung vom 16. März 1911 ſollen in Zukunft zur Beurteilung der Leiſtungen geteilte Noten im allgemeinen vermieden werden. Erſcheint eine Teilung zur Kennzeichnung des Schülers als wünſchenswert(z. B. nach ſeinen mündlichen und ſchriftlichen Leiſtungen), ſoll doch jedesmal auch ein zuſammenfaſſendes Urteil(Geſamtnote) für das fragliche Lehrfach in Form einer der vorgeſchriebenen Noten zugefügt werden.
4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 24. April 1911, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorſchule, die in das Gymnaſium überzutreten beabſichtigen, und alle übrigen Schüler haben Dienstag den 25. April 1911, morgens 8 Uhr zu erſcheinen..
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