Jahrgang 
1908
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IX. Bekanntmachungen.

1. Das Gymnasium nimmt in die unterste Klasse Knaben auf, welche genügende körperliche Entwiklung besitzen und 9 Jahre alt sind oder wenigstens bis zum 30. Sept. 9 Jahre alt werden. Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen.

a) Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Be- tonung zu lesen; b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; . Hc) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

2. Anmeldungen neuer Schüler werden noch Samstag, den 25. April, morgens von 10 12 Uhr im prov. Schulgebäude, Kaiserstrasse 7, entgegengenommen. Impfschein, standesamtlicher Geburtsschein und letztes Schulzeugnis sind hierbei vorzulegen.

3. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüier. Die Schüler der Vorschule, die in das Gymnasium über- zutreten beabsichtigen, und alle ührigen Schüler haben Dienstag, den 28. April 1908, morgens 8 Uhr zu erscheinen.

4. Wir machen die Eltern bedürftiger Schüler darauf aufmerksam, dass eine ziemlich reichhaltige Hilfsbibliothek an unserer Anstalt besteht, aus der Schulbücher unentgeltlich entliehen werden können. Gesuche sind an Herrn Oberlehrer Schwarzschild zu richten.

5. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel am Anfang des Schuljahres) schrift- lich bei der Direktion einzureichen Die Bewilligung von Freistellen ist von dem Nach- weis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öfſentlichen Intresse wünschenswert erscheint.

6. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre und zwar im Mai und im November den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brietlich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung wie bis- her einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters angeführte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicher Weise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aussprachen möglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde Wir sind jederzeit gern bereit, in Er- ziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben betreffen, den Eltern unserer Schüler unseren Rat nicht vorzuenthalten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzu- träglichkeiten, die die Handlung der Schulzucht erschweren oder eine Uberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Offenbach a. M., im März 1908.

Die Grossherzogliche Uirektion des bymnasjums, Dr. Buchhold.