Jahrgang 
1907
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2. Anmeldungen neuer Schüler werden noch Samstag, den 6. April, morgens von 9 12 Uhr im prov. Schulgebäude, Kaiserstraße 7, entgegengenommen. Impfschein, standesamt- licher Geburtsschein und letztes Schulzeugnis sind hierbei vorzulegen.

3. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorschule, die in das Gymnasium überzutreten beabsichtigen, und alle übrigen Schüler haben Dienstag, den 9. April 1907, morgens 8 Uhr zu erscheinen.

4. Früher wurde eine Ermäßigung des Schulgeldes jüngeren Brüdern nur dann zuge standen, wenn ihre älteren Brüder dieselbe Lehranstalt besuchten. Seit 1905 wird diese Er- mäßigung auch dann den jüngeren Brüdern zu teil, wenn die älteren Brüder andere staatliche höhere Lehranstalten(Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Realschulen) des Groß- herzogtums Hessen besuchen. Es liegt daher im Interesse der Eltern, von solchen Fällen schon bei der Anmeldung des jüngeren Sohnes entsprechende Mitteilung zu machen.

5. Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Groß- herzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich ernoben. Von diesem Zuschlage sind befreit: a) Schüler, die selbständig im Großherzogtum zur staatlichen Einkommen- steuer zugezogen sind; b) Schüler, deren Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige hessische Staatsbeamten sind und ihren dienstlichen Wohnsitz außerhalb des Großherzogtums haben. Bei Freistellen erstreckt sich die Befreiung auch auf diesen Schulgeldzuschlag.

6. Wir machen die Eltern bedürftiger Schüler darauf aufmerksam, daß eine ziemlich reich- haltige Hilfsbibliothek an unserer Anstalt besteht, aus der Schulbücher unentgeltlich entliehen werden können. Gesuche sind an Herrn Oberlehrer Schwarzschild zu richten.

7. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel am Anfang des Schuljahres) schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen ist von dem Nachweis der Bedürf- tigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüch- tiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint.

8. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre und zwar im Mai und im November den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung wie bisher einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters angeführte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicher Weise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aussprachen möglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben betreffen, den Eltern unserer Schüler unseren Rat nicht vorzuenthalten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzuträglich- keiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine UÜberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Offenbach a. M., im März 1907.

Die Großherzogliche Direktion des Gymnasiums. Dr. Buchhold.