— 18— IX. Bekanntmachungen.
1. Anmeldungen neuer Schüler werden noch Samstag, den 29. April, morgens von 9— 12 Uhr im prov. Schulgebäude, Kaiserstrasse 7, entgegengenommen. Impfschein, standesamtlicher Geburtsschein und letztes Schulzeugnis sind hierbei vorzulegen.
2. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 1. Mai, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorschule, die in das Gymnasium über— zutreten beabsichtigen, und' alle übrigen Schüler haben Dienstag, den 2. Mai, morgens 8 Uhr zu erscheinen.
3. Vom 1. April 1905 an geniessen auch diejenigen Schüler des Gymnasiums, deren ältere Brüder die hiesige Oberrealschule besuchen, und ebenso Schüler der Oberreal-— schule, deren ältere Brüder dem Gymnasium angehören, die übliche Ermässigung des Schulgeldes.
4. Gleichfalls vom 1. April ab wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Grossherzogtum wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Von diesem Zuschlage sind befreit: a) Schüler, die selbständig im Grossherzogtum zur staatlichen Einkommensteuer zugezogen sind; b) Schüler, deren Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige hessische Staatsbeamten sind und ihren dienstlichen Wohnsitz ausserhalb des Grossherzogtums haben.— Bei Freistellen erstreckt sich die Befreiung auch auf diesen Schulgeldzuschlag.
5. Wir machen die Eltern bedürftiger Schüler darauf aufmerksam, dass eine ziemlich reichhaltige Hilfsbibliothek an unserer Anstalt besteht, aus der Schulbücher unentgeltlich entliehen werden können. Gesuche sind an Herrn Oberlehrer Schwarzschild zu richten.
6. Die Entrichtung einer Lesegebühr für die Benutzung der Schülerbibliothek kommt von jetzt an in Wegfall.
7. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre und zwar im Mai und im November den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt. in denen die einzelnen Herren im Gymnasium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung wie bisher einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters angeführte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicher Weise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aussprachen möglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben betreffen, den Eltern unserer Schüler unseren Rat nicht vorzuenthalten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzu— träglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine UÜberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
Die Grossherzogliche Direktion des bymnasiums Dr. Hensell.


