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IX. Bekanntmachung.
Anmeldungen auswärtiger Schüſer für das Gymnasium und die Oberrealschule werden Samstag, den 5. April, Vormittags von 9— 12 Uhr im Amtszimmer des Direktots entgegengenommen. Ausser dem standesamtlichen Geburtsscheine, in dem der Rufname unterstrichen sein muss, und Impfscheine des anzu- meldenden Schülers ist dabei das Abgangszeugnis der früher von ihm besuchten Schule vorzuſegen. Die Aufnahmeprüfung beginnt am 7. April um 8 Uhr, der Unterricht am 8. April, vormittags um 8 Uhr.
Die in die Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens bis zum 30. September 1902 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig ſesen und schreiben können, in der Recht- schreibung einige Sicherheit besitzen, die Einteilung und Beugung der Begriffswörter, sowie die Haupt- tempora der Zeitwörter kennen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine der höheren Klassen ist durch die Kenntnis des Unterrichtsstoffes der vorhergehenden Klasse bedingt.
An die Eltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns über Unzuträglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Uberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Witteilung zu machen. Fragen der Erziehung mit ihnen zu besprechen, sind wir jederzeit gern bereit.
Grossherzogliche Direéktion des Gymnasiums und der Oberrealschule.
Hensell..


