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VIII. Uebersicht über die Berechtigungen der Grossherzoglichen Gymnasien und Oberrealschulen.
A. Gymnasium. Es berechtigt:
a. das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: 1. Theologie, 2. Rechtswissenschaft, 3. Heilkunde, 4. Klassische Philologie, 5. Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 6. Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 7. Forstfach, 8. Bau- und Maschinenfach, Electrotechnik, Electrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, 9. Höh. Post- und Telegraphendienst, 10. Erlass der Fähnrichsprüfung, 11. Erlass der Seekadettenprüfung(im Englischen Note gut'h, 12. Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine;
b. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: 1. Aufnahme als Civilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst, 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungs- sekretariat bei den Kaiserl. Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine(mit Englisch);
c. das Zeugnis der Reife fär Prima: 1. Zahnarzneikunde, Tierheilkunde, Zulassung zur Ross- arztschule und Prüfung, 2. Reichsbankdienst, 3. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung;
d. das Zeugnis der Reife für Obersekunda: Apothekerfach;
c. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: J. Zulassung zur speziellen Prüfung der 1. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Intendantursub-
alterndienst béim Heere, 3. Maschinisten- und Ingonleunprütanden be. der Kaiserlichen und Handelsmarine;
f. das Zeugnis über den einjührigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung; 2. Einjähr.-freiwill. Dienst.
B. Oberrealschule. Es berechtigt:
a. das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektro- chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, Höheren Post- und Telegraphendienst, Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine;
. das Zeugnis über den einjührigen Besuch der Prima: wie A, b;
das Zeugnis der Reife für Prima: Reichsbankdienst;
. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: wie A, e;
. das Zeugnis über den einjührigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: wie A. f.
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