Jahrgang 
1901
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Durch Allerhöchste Entschliessung v. 20. April wurde der Lehrer an unserer Vor- schule Herr Friedrich Frank mit Wirkung vom 16. April an zum Lehrer an der Realschule zu Wimpfen ernannt. An seine Stelle trat laut A. H. Entschliessung v. 20. April Herr Jakob Listmann, bisher Lehrer an der Gemeindeschule zu Biebelnheim.

Zu Beginn des neuen Schuljahres wurden an unsere Anstalt versetzt die Herren Ober- lehrer Albert Kost von der Augustinerschule(Gymnasium u. Realschule) zu Friedberg(A. H. D. v. 19. Mai), Oberlehrer Dr. Gustav Siebert von der Realschule zu Butzbach(A. H. D. v. 5. Mai), Lehramtsassessor Heinrich Glenz von der Höheren Mädchenschule zu Offenbach(Verf. M. d. J. S. v. 12. April) und Lehramtsassessor Theodor Koch(Verf. M. d. J. S. v. 17. April), der sich vor seiner Berufung an einer Forschungsreise in Brasilien beteiligt hatte.

Herr Jakob Hamann erhielt durch A. H. D. v. 9. Mai den Charakter als Professor. Weitere Ehrungen wurden Herrn Friedrich Goes durch Verleihung des Ritterkreuzes 2. Klasse des Verdienstordens Philipps des Grossmütigen und Herrn Ludwig Stahl durch die Verleihung der Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse zu teil.

Durch A. H. D. v. 19. Dezember wurde Herr Lehramtsassessor Leopold Schwarzschild zum Oberlehrer an unserer Anstalt ernannt.

Am 11. Mai starb zu Darmstadt Herr Realgymnasialdirektor a. D. Geh. Schulrat, Christoph Kuhl, der von 18741883 unsere Anstalt leitete und von hier an das Real- gymnasium zu Darmstadt berufen wurde. An seiner Beisetzung beteiligte sich eine Abordnung des Lehrerkollegiums, in dessen Namen Herr Prof. Maul einen Kranz an dem Grabe des Ent- schlafenen niederlegte.

Am 6. November schied das langjährige, eifrige und thatkräftige Mitglied der Lokal- kommission der Realschule, Herr Kommerzienrath Gustav Böhm, der sich insbesondere um den Ausbau der Realschule zur Oberrealschule unvergessliche Verdienste erworben hat, plötzlich aus dem Leben.

Durch einen jähen Tod wurde am 28. Januar 1901 Herr Oberlehrer Johannes Fäth im kräftigsten Mannesalter dahingerafft. Seit dem 6. Januar 1888 hat der Verstorbene in unserer Gemeinschaft gestanden und mit einer Arbeitsfreudigkeit, der nichts zu viel war, mit einer seltenen Pflichttreue und einer ihm ganz besonders eignen frischen Thatkraft seinen Beruf als Lehrer ausgeübt. Das Lehrerkollegium, die Schüler des Gymnasiums und der Realschule, sowie ein zahlreiches Trauergefolge gaben ihm das Geleit zur letzten Ruhestätte, wo der Unterzeichnete im Namen des Lehrerkollegiums einen Kranz niederlegte und den Gefühlen der Trauer um den Entschlafenen Ausdruck verlieh.

Die Anstalt wird ihren Toten ein treues Gedächtnis bewahren.

Die Stunden des Herrn Fäth übernahm vom 8. Februar ab Herr Dr. Friedrich Adami vom Seminar zu Darmstadt.

Mit dem Schlusse des Schuljahres wird der Senior unseres Kollegiums, Herr Pfarrer Theodor Walther, von unserer Anstalt scheiden, der er seit dem 10. Dezember 1860 in schlichter Selbstlosigkeit seine wertvollen Dienste gewidmet hat. Durch Allerhöchstes Dekret vom 25. Februar mit Wirkung vom 1. April 1901 an wurde er unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste und mit Verleihung der Krone zum Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Grossmütigen in den nachgesuchten Ruhestand versetzt. Die Lauterkeit seines Charakters, seine strenge Sachlichkeit, seine ernste Berufsauffassung, sein väterliches Wohlwollen gegen seine Schüler und sein freundlich-mildes Wesen im Verkehr mit seinen Amtsgenossen sichern ihm bei diesen und seinen zahlreichen Schülern ein treues Andenken. Möge ihm ein heiterer Lebensabend beschieden sein!

2. Der Unterricht. Das Schuljahr begann am 23. April mit der Prüfung der neu ange- meldeten Schüler, der Unterricht am 24. April.

Mit dem Ausbau der Realschule zur Oberrealschule wurde durch die Errichtung der Unterprima der Anfang gemacht. 4

Die 3. Vorschulklasse musste infolge der starken Anmeldung getrennt werden.

Die auf Wunsch der Eltern während des Sommerhalbjahres probeweise vorgenommene Verlegung des wissenschaftlichen Unterrichts auf den Vormittag wird durch Verfügung Gr. M. d. I. S. v. 3. Oktober 1900 während der Sommerhalbjahre nunmehr dauernd eingeführt.