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Grossmütigen in den Ruhestand versetzt. Herr Vogt war seit dem 26. Juni 1866, zuerst provisorisch und seit dem 19. Mai 1870 definitiv angestellt, ununterbrochen mit Ausnahme der letzten Zeit an unserer Anstalt thätig. Er hat es in dieser langen Zeit verstanden, durch sein liebenswürdiges Wesen, seine hervorragende Tüchtigkeit und treue Hingabe an seinen Beruf sich die Liebe seiner zahlreichen Schüler und die Anerkennung seiner Amts- genossen zu erwerben. Möge ihm die wohlverdiente Ruhe völlige Genesung bringen!
Der mit seiner Stellvertretung seit dem 23. Mai 1898 beauftragte Schulgehülfe Herr Karl Winkler wurde durch Verfügung vom 29. Juni 1899 in gleicher Eigenschaft an die Stadtschule zu Worms versetzt.
An seine Stelle trat vom 7. Juli 1899 an der bisher an der evang. Schule zu Gross- Steinheim beschäftigte Elementarlehrer Herr Friedrich Frank. Durch Allerhöchste Ent- schliessung vom 21. Oktober 1899 wurde er definitiv an unserer Anstalt angestellt.
Am 1. August trat Herr Assessor Schwarzschild eine achtwöchige militärische Ubung an. Er wurde vom 28. August bis zum 23. September durch den Lehramtsaccessisten Herrn Karl Klinger vom Seminar in Darmstadt vertreten.
Durch Allerhöchstes Dekret vom 31. Juli 1899 wurde Herr Direktor Professor Dr. Ludwig Schädel mit Wirkung vom 6. August an zum Direktor des Gymnasiums zu Giessen ernannt. In rastloser Thätigkeit leitete er seit Ostern 1888 die ihm anvertrauten Anstalten und baute insbesondere das Gymnasium, das bei seinem Dienstantritte nur die Klassen VI-IIIb umfasste, zu einem Vollgymnasium aus. Die Zahl der Schüler hob er während seiner Amtsthätigkeit von 533 auf 730. Die besten Wünsche der Anstalten, die ihm stets ein treues Andenken bewahren werden, geleiten ihn in seinen neuen Wirkungskreis.
Zu seinem Nachfolger wurde durch Allerhöchstes Dekret vom 31. Juli 1899 mit Wirkung vom 6. August an der Unterzeichnete, bisher Direktor des Gymnasiums Frideri- cianum zu Laubach, ernannt. Am 16. August wurde er durch Herrn Geh. Oberschulrat Nodnagel feierlich in sein Amt eingewiesen.
Für die Dauer des Winterhalbjahres musste leider Herr Professor Prosch zur Wieder- herstellung seiner angegriffenen Gesundheit Urlaub nehmen. Mit seiner Stellvertretung wurde Herr Lehramtsaccessist Rudolf Friedrich vom 14. Oktober an beauftragt.
Ebenso war Herr Prof. Dreher durch Krankheit verhindert, vom 18. Januar bis zum Schlusse des Schuljahres seinen Dienst zu versehen. Seine Stellvertretung übernahnm vom 5. Februar an Herr Lehramtsaccessist Karl Buxmann vom Seminar in Darmstadt.
2. Der Unterricht. Das Schuljahr begann am 10. April mit der Anmeldung und Prüfung nouer Schüler, der Unterricht am 11. April.
Mit behördlichor Erlaubnis wurde der Anfang des Unterrichts um 8 ½ Uhr auf die Zeit vom 16. November bis zum 15. Februar(einschl.) beschränkt.
Die Verlegung des wissenschaftlichen Unterrichtes auf den Vormittag(zunächst nur für das kommende Sommerhalbjahr) beantragte im Namen zahlreicher Eltern Herr Rentner Bernhard Stöhr. Die daraufhin vorgenommene Abstimmung ergab eine überwiegende Mehr- heit für die gewünschte Anderung. Mit Genehmigung der vorgeordneten Behörde tritt sie Ostern 1900 in Kraft.
Dem Unterrichte in der Realschule wird von Ostern 1900 an ein neuer Lehrplan (Staatsverlag, Darmstadt) zu Grunde gelegt werden. Die alten Klassenbezeichnungen fallen von da ab fort.(s. V).
Für die fakultative Abschlussprüfung nach dem 6. Jahrgange 7— 9stufiger höherer Schulen ist eine neue Ordnung erschienen.„Zweck der Prüfung ist, für solche Schüler, die zu ihrem künftigen Berufe den auf einer besonderen Prüfung beruhenden Ausweis nötig haben, zu ermitteln, ob sie die Reife zur Versetzung nach IIa erreicht haben. Ebenso haben sich dieser Prüfung diejenigen Schüler zu unterziehen, die nach einjährigem Besuche der IIb einer Tklassigen Realschule, bezw. vor dem Durchlaufen der IIa einer solchen, die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst erwerben wollen.“ Von Ostern 1901 an können demnach bereits die Schüler der 2. Real- klasse durch eine Prüfung das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig- freiwilligen Dienst erlangen, wenn sie es nicht vorziehen, durch weiteren Besuch der folgenden


