Jahrgang 
1929
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6. Befreiungen von einzelnen Fächern.

Befreit waren in

den Klassen 01 UI OlII UII OIII UIII IV V VI vom Gesang vom Turnen 6 4 2 1

vom Zeichnen

vom Religionsunterricht

7. Teilnahme am freiwilligen Unterricht.

Es nahmen teil aus 01 UI OII UII UIII IV 1. am wahlfreien Latein A 6 10 9 2. an der Arbeitsgemeinschaft in Französisch. 2 6 3. an der A. G. in Englisch. V 2 2 4 4. an der A. G. in Geschichte V 6 4 3 5. an der A. G. in Chemie 2 13 8 6. an der A. G. in Musikpflege 4 4 2 7. am Unterricht in Kurzschrift 4 18 8. am Werkunterricht V 3 5

8. Die Schülerselbstverwaltung

betätigte sich weiter auf den ihr bisher zugewiesenen Gebieten, wie Vorbereitung und Hilfe bei der Durchführung des Schulturnfestes(siehe auch Seite 16), der Reichs- jugendwettkämpfe, Ablesung der meteorologischen Instrumente und deren statistische Aufzeichnung, Hilfe bei Reinigung und Instandhaltung der naturwissenschafttichen Sammlungen und Büchereien, bei der Aufrechterhaltung der Hausordnung und bei den Arbeiten im botanischen Garten. Die Verteilung verbilligter Eintrittskarten zu geeigneten Vorstellungen der Frankfurter Bühnen kam nicht mehr in Betracht, da die Bewilligung solcher Vergünstigungen seitens der städtischen Theaterverwaltungen infolge technischer Hemmungen einstweilen unterbrochen ist. Die tägliche Milch- abgabe durch den Hausmeister erfreute sich weiterhin eines regen Zuspruchs.

9. Das Schulgeld und Haushaltsplan.

Das Schulgeld betrug wie bisher für Einheimische 200 Rm., für Auswärtige 250 Rm. im Jahre, zu zahlen in monatlichen Raten. An 31 Schüler konnten ganze oder halbe Freistellen verliehen werden. Während die Hilfsbücherei durch weitere