— 12—
und Turn Verein an der Oberrealschule zu Oberurse!“ gegründet. Nach seiner Satzung bezweckt er„die Pflege der Musik und der Leibes- übungen unter den Schülern der Anstalt.“ Als regelmäßige Veranstal- tungen sind vorgesehen in jedem S. H. ein Schulturnfest, in jedem W. H. ein Musikalischer Abend. Ein solcher fand am 18. Dezember 1925 in der An- staltsaula statt. Die Darbietungen des Schülerorchesters, das unter der Leitung des Musiklehrers Hoffbauersteht, fanden bei den zahlreich anwesenden Eltern uad Freunden der Anstalt Beifall und Anerkennung. Berater des Vereins für die Pflege der Leibesübungen ist Studienrat Hagena. Als ein Vorläufer der Ver- anstaltungen des Vereins kann die Fahrt zur Jahrtausend-Ausstellung in Köln angesehen werden, die vom Direktor und Studienrat Wicke mit den Schülern der 3 Oberklassen in den Tagen vom 1. bis 4. Juli 1925 unternommen wurde.
Die Schule beteiligte sich an drei Lehrfilm-Aufführungen des Hessischen Lehr- filmarchives Darmstadt: Amazonenstrom, Island und Aegypten. Die Schul- gruppe des V. D. A. veranstaltete am 6. November 1925 einen Lichtbildervortrag des Rektors Gerigk-Oberursel über„Die Ostmark“ und am 24. Februar 1926 einen solchen des Rechnungsrates Link-OCassel über„Deutsche Arbeit in Südwestafrikat’ Beide Vorträge dürften ihren Zweck, den Sinn und das Verständnis für das Deutschtum im Auslande und unsere kolonialen Be- strebungen in der Jugend zu wecken und zu fördern, dank der vorzüglichen Ein- stellung beider Redner auf die jugendliche Aufnahmefähigkeit voll erreicht haben.
VII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen
des letzten Jahres werden mit solchen früherer Jahre in aller Kürze in Gestalt eines Vordrucks zu den neu herzustellenden Zeugnisheften zugänglich gemacht werden, worauf an dieser Stelle verwiesen sei.
VIII. Besondere Mitteilungen an die Eltern.
Die im letzten Jahresbericht angekündigte Schulordnung wird in Gestalt des eben- (VII) erwähnten Vordrucks zu den Zeugnisheften erscheinen. Hier sei nur auf fol- gende Punkte hingewiesen:
1. Bedingung für die Verleihung von Freistellen oder Schulgeldesmäsigung sind
einwandfreies Betragen, gute Begabung und Fleiß; Anträge an den Magistrat.
2. Urlaubsgesuche sind dem Klassenleiter rechtzeitig vorzulegen, im Anschluß. an Ferien können sie nur auf ärztliches Attest hin genehmigt werden.
3. Die Inanspruchnahme von Privatstunden bedarf der Genehmigung durch den. Klassenleiter, das Erteilen solcher der des Direktors.
4. Von der Einrichtung der Sprechstunden(Aushang im Schulhaus!) muß- rechtzeitig, nicht erst kurz vor, oder gar erst nach Weihnachten Gebrauch gemacht werden. Der Nachteil zu später Benutzung der Sprechstunden ist nach den gemachten Erfahrungen noch immer nicht genügend bekannt.
Oberursel, 12. April 1926. Müller, Studiendirektor.


