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Es wird den Eltern dringend geraten, ihre Söhne möglichst erst nach Erlangung der Berech- tigung zum einjährigen Militärdienst von der Realschule wegzunehmen. Schäüler, die vorher ab- gehen, haben keine abgeschlossene Bildung: in diesem Faſle ist sie weniger wert als diejenige, die die Volksschule vermittelt. Namenllich wird vor einer Abmeldung im ersten Aerger über die Nichtversetzung gewarnt; es empfiehlt sich in diesem Falle stets, erst mit dem Klassenlehrer oder dem Direktor Rücksprache zu nehmen. Sitzen zu bleiben ist keine Schande und für viele Schüler geradezu eine Wohltat.
Das Schulgeld beträgt 150 Mark, für Obertertia und Untersekunda 180 Mark. Gesuche um ganze oder teilweise Befreiung sind in den ersten zwei Wochen des Semesters an das Kura— torium zu richten, Für würdige und bedürftige Schüler ist eine Hilfsbibliothek eingerichtet, aus der Schulbücher entliehen werden können; Anträge dazu sind schriftlich von dem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Unterzeichneten einzureichen.
Muss ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumen, so ist spätestens am zwei-— ten Tage des Fehlens 9eine schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer zu senden. We- gen der in der Schule unumgänglich notwendigen Ordnung werden die Eltern dringend ersucht, dieser Vorschrift unbedingt nachzukommen; andernfalls sieht sich die Schule genötigt mit Strafen gegen die Schüler vorzugehen, da dann angenommen werden muss, dass sie ihre Eltern nicht in der gehörigen Weise in Kenntnis gesetzt haben.
Wünscht ein Sehüler aus anderen Gründen die Schule zu versäumen, so ist vorher ein schriftliches Gesuch mit Angabe der Gründe einzureichen. Urlaub bis zu einem Tage erteilt der Klassenlehrer, mehrtägigen Urlaub sowie jeden Urlaub im Anschluss an die Ferien der Direktor.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt der vorherigen Ge- nehmigung des Direktors.
Befreiung vom Turnen und Singen gewährt der Unterzeichnete nur auf Grund eines ärzt- lichen Zeugnisses. Befreiung vom Singen erstreckt sich jedoch nicht auf den theoretischen Unter- richt der beiden unteren Klassen.
Die Teilnahme an dem wahlfreien Unterricht im Linearzeichnen, der mit Obertertia be- ginnt, wird den Schülern wegen der grossen Wichtigkeit des Faches dringend empfohlen.
Die Teilnahme an dem wahlfreien Unterricht in Latein unterliegt der Genehmigung des Direktors.
Privatunterricht dürfen die Schüler nur mit Genehmigung ihres Klassenlehrers nehmen und nur mit Genehmigung des Direktors erteilen.
Die Ferien sind im Schuljahre 1914 wie folgt festgesetzt: 1) Ostern: von Samstag, den 4. April bis Dienstag, den 21. April; 2) Pfingsten: von Freitag, den 290. Mai bis Freitag, den 5 Juni; 3) Sommer: von Freitag, den 3. Juli bis Dienstag, den 4. August; 4) Michaelis: von Dienstag, den 29. September bis Donnerstag. den 15. Oktober; 5) Weihnachten: von Mittwoch, den 23. Dezember bis Dienstag, den 5. Januar. Schluß des Schuljahres am Mittwoch, den 31. März 1915
Eltern und Schule. Die Eltern unserer Schüler werden dringend gebeten, die Schule in allen ihren Bestrebungen zu unterstützen, namentlich auch in Bezug auf Ordnung und Rein— lichkeit der Schüler, nicht nur in Büchern und Heften, sondern auch in ihrem Anzug und ganzen Auftreten. Zur Erleichterung der Schulzucht und zur Hebung des Gefühles der Zusammengehörig-— keit wird das Tragen der vorschriftsmäßigen Klassenmützen erwartet, die die Schüler stets in ordentlichem Zustande zu halten haben. Das Herumtreiben der Schüler auf den Straßen, nament— lich nach Eintritt der Dunkelheit ist ungehörig und unstatthaft.
Eine weitere Bitte ist, daß sich die Eltern stets über die Leistungen ihrer Söhne auf dem Laufenden halten mögen. Zu diesem Zwecke ist anzuraten, daß sie sich die Hefte vorlegen lassen, die die Schüler von Zeit zu Zeit mit nach Hlause bringen. Auch ist wünschenswert, daß sie mit den Lehrern Fühlung nehmen, zu diesem Zwecke hat jeder Lehrer wöchentlich, der Unter- zeichnete täglich eine Sprechstunde; die Zeit derselben wird am schwarzen Brett im Flur und in den Klassenzimmern am Anfang des Semesters angeschlagen. Von dieser Einrichtung ist bisher viel zu wenig Gebrauch gemacht worden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Aussprache zwischen Schule und Elternhaus mindestens ebensosehr im Interesse des letzteren wie der Schule


