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dienen auch die Zeugnisse, die den Schülern regelmäßig dreimal im Jahr, Ende September, Weihnachten und Ostern, ausgestellt werden. Sind die Leistungen eines Schilers unbefriedi- gend, so erhalten die Eltern außerdem eine Mit- teilung Mitte Juli. Zeugnisse und Mitteilungen sollen die Ellern mit ihrer Unterschrift versehen und die Mitfteilungen an den Klassenlehrer zu- rücksenden. Sobald die Leistungen eines Schü- lers zurückgehen, ist es für die Eltern Zeit, mit den Lehrern zu beraten. Besuche in den lebßten Wochen vor dem Verseßungszeitpunkte kommen zu spät und sind zwecklos, da an einem unguün- stigen Sfande der Schüler dann meist nichts mehr zu ändern ist und die Lehrer kurz vor der Versetungskonferenz und danach mit Auskunft zurückhalten müssen.
Oberlahnstein, im Mai 1928.
Im Anschluß an die Ferien, also vorher und nachher, kann Schillern kein Urlaub bewilligt werden. Die Eltern werden daher gebeten, aus Rücksicht auf die Ordnung an der Schule keine derarfigen Anträge zu stellen.
Die Ferien sind für das laufende Schuljahr folgendermaßen fesigesebt: Pfingsten Schul- schluß Freitag den 25. Mai, Schulbeginn Diens- tag den 5. Juni, Sommer Schulschluß Donners-
iag den 19. Juli, Schulbeginn Dienstag den 21.
August, Herbst Schulschluß Freitag den 28. September, Schulbeginn Mittwoch den 10. Ok- tober, Weihnachten Schulschluß Samstfag den 22. Dezember, Schulbeginn Dienstag den 8. Jja- nuar 1020, Ostern Schulschluß Miftwoch den 27. März 1929.
Dr. Franh, Siudiendirektor.


