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V Gebraucht Einführung genehmigt Lehrfach Verfasser und Titel in durch Verfügung vom Natur-⸗ Schmeil-Norrenberg, Natfurkunde für höhere wissenschaften Lehranstalfen, neubearbeitet von Wefelscheid VI—IV 25. 3. 27 und Fischer, 4 Hefte: Heft 1 für VI, 2 für V. UIlIr Nr. 208 3 für V, 4 für U Ir und O II und Oll Püning-Speitkamp-Oebike, Grundzüge der Phy- sik für die Mittelstufe der höheren Lehran- stallen UIII- OlIII 20. 12. 25 Nr. 13708 Püning-Speifkamp-Oebike, Grundzüge der Chemie und Wineralogie für die Mittelstufe der höheren Lehranstalten Ull 25. 3. 27 Püning-Speitkamp-Oebike, Lehrbuch der Phy- sik für die oberen Klassen der höheren 25. 3. 27 Lehranstalten Oll—Ol Nr. 1530 Gesang F. W. Sering, Gesänge für Gymnasien VIOl
Andere als die hier angegebenen Lehrbücher sind in der Anstalt nicht in Gebrauch.
Mitteilungen an die Eltern.
Der Austriftt eines Schülers aus der Anstalt ist rechtzeitig vom Vater dem Direktor anzuzei- gen. Andernfalls muß das Schulgeld noch für einen Monat weiter entrichtet werden.
Schulgelderlaß kommt nur unbemittelten Schii- lern zu, die den Anforderungen der Schule in Leistungen und Betragen völlig geniigen. Ge- suche sind mit genauer Begründung an den Vorsißenden des Schulausschusses, den Herrn Bürgermeister von Oberlahnstein, zu richten. Die Vergünstigungen gelten immer nur für ein halbes Jahr. Zu Beginn jedes Schuljahres müs- sen die Gesuche erneuert werden.
Nach einer Vereinbarung mit Herrn Pfarrer Mende sollen die evangelischen Schüler den Konfirmandenunterricht in dem jahre besuchen, in dem sie der Untertertia angehören. Im Stun- denplan dieser Klasse ist auf den Konfirman- denunterricht Rücksicht genommen.
Für den Turnunterricht miüssen die Schüler Turnschuhe haben.
Die Anforderungen der Schule sind so be- messen, daß Schiiler, die auf dem Standpunkt der Klasse stehen und vom Anfange des Schul- jahres an fleißig sind, sie im allgemeinen ohne Nachhilfe erfüllen können. Ein Schiüler bedarf daher in der Regel keines Nachhilfeunterrichts. Wohl aber mögen die Eltern nach Möglichkeit darauf achten, daß ihre Kinder fäglich die häus- lichen Aufgaben vollständig und sorgfällig er- ledigen. Sie tun auch gut daran, öffers die Reinhefte nachzusehen, die den Schiilern nach jeder Arbeit, mit dem Urtfeil des Lehrers ver- sehen, nach Hause mitgegeben werden. Ferner ist es nötig, daß die Eltern sich in Verbindung mit den Lehrern halten und sich öfters nach dem Stande der Leistungen ihrer Kinder erkundigen. Wohnung und Sprechstunden der Lehrer sind aus einem Verzeichnis zu ersehen, das im Hausflur der Schule aushängt. Es wird den El- iern empfohlen, ihren Besuch vorher anzukündi- gen, damit der Klassenleiter die übrigen Lehrer befragen kann. Zur Benachrichtigung der Eltern


