18—
Mitteilungen an die Eltern.
Der Austrift eines Schülers aus der Anstalt ist rechtzeitig vom Vater dem Direktor anzuzei- gen. Andernfalls muß das Schulgeld noch für einen Monat weiter enirichtet werdcen.
Nach einer Vereinbarung mit Herrn Pfarrer Mencke sollen die evangelischen Schiler den Konfirmandenunterricht in demn Jahre besuchen, in dem sie der Untertertia angehören. Im Stun- denplan dieser Klasse ist auf den Konfirman- denunterricht Rücksicht genommen.
Für den Turnunterricht müssen die Schiler Turnschuhe haben.
Die Anforderungen der Schule find so be- messen, daß Schüler, die auf dem Standpunkt der Klasse stehen und vom Anfange des Schul- jahres an fleißig sind, sie im allgetneinen ohne Nachhilfe erfüllen können. Ein Schüller bedarf daher in der Regel keines Nachhilfeunterrichts. Wohl aber mögen die Eltern nach Möglichkeit darauf achten, daß ihre Kinder fäglich die häus- lichen Aufgaben vollständig und sorgfältig er- ledigen. Sie iun auch guf daran, ôöfters die Reinhefte nachzusehen, die den Schülern nach jeder Arbeit, mit dem lleteil des Lehrers verse- hen, nach Hause mitgegeben werden. Ferner ist es nötig, daß die Eltern sich in Verbindung mit den Lehrern halten und sich öfters nach dem Sfande der Leistungen ihrer Kinder erkundigen. Wohnung und Sprechstunden der Lehrer sind aus einem Verzeichnis zu erschen, das im Hausflur der Schule aushängt. Es wird den Ll- tern empfohlen, ihren Besuch vorher anzulundi- gen, damitf der Klassenleiter die übrigen Lehrer befragen kann. Zur Benachrichtigung der Eltern
Oberlahnstein, im Juni 1927.
dienen auch die Zeugnisse, die den Schiilern regelmäßig dreimal im Jahr, Ende Seplember, Weihnachten und Ostern ausgestellt werden. Sind die Leistungen eines Schülers unbefriedi- gend, so erhalten die Eltern außerdem eine Mitteilung Mitfte Juli und Mitte Februar. Zeug- nisse und Mitfeilungen sollen die Eltern mit ihrer Unterschwrift versehen und die Mitteilungen an den Klossenlehrer zuriicksenden. Sobald die Leistungen eines Schülers zurückgehen, ist es für die Ellern Zeit, mit den Lehrern zu beraten. Besuche in den letten Wochen vor dem Ver- sebungszcitpunlde kommen zu spöt und sind zwecklos, da an einem ungünstigen Stande der Schiiler dann meist nichts mehr zu ändern ist und die Lehrer kurz vor der Versetungskonfe- renz und danach mif Auskunft zurückhalten müssen.
Im Anschluß an die Ferien, also vorher und nachher, kann Schillern kein Urlaub bewilligt werden. Die FElilern werden daher gebeten, aus Rücksichft auf die Ordnung an der Schule keine derartigen Antfräge zu stellen.
Die Ferien sind für das laufende Schuljahr folgendermaßen feslgesett: Pfingsten Schul- schiuß Freitag den 3. Juni, Schulbeginn Diens- lag den 14. Juni, Sommer Schulschluß Freitag den 15. Juli, Schulbeginn Dienstag den 16. Au- gust, Herbst Schulschluß Dienstag den 27. Sep- tember, Schulbeginn Mittwoch den 12. Oktober, Weihnachten Schulschluß Mittwoch den 21. Dezember, Schulbeginn Donnerstag den 5. Ja- nuar 1923, Ostern Schulschluß Samstag den 31. März 19283.
Dr. Frank, Siudiendirektor.


