Jahrgang 
1914
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die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mifteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu iun, um bei den Schülern und Schillerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reich- haltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koslenlos benutt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstütt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder einschließlich der Tagespresse sorgsam über- wachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hland zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst iiberall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und iat- kräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem llebel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Elftern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Raf und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, fich über die in Betracht kommen- den jugendliteratur forflaufend zu unferrichten. Das in dem Weidmann'schen Verlage zu Berlin er- schienene Buch des Direktors Dr. F. johannessonWas sollen unsere jJungen lesen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlassiger Wegweiser dabei dienen können.

c) Es ist wünschenswert, daß die evangelischen Schüler den Konfirmanden-Unterricht in dem lahre besuchen, in dem sie der Uinterterlia angehören, da nur in dieser Klasse im Siunden- plan darauf Rücksicht genommen wird.

d) Es ist der Wunsch der Schule, daß die Schiler, wenn sie ausgehen, sieis ihre Klassenmüten tragen.

2. Ab- und Anmeldung von Schülern und Schulgeld.

Die Meldung des Austrifts aus der Schule muß schriftlich oder mündlich durch den Vater oder dessen Stellverfreter bei dem Direktor erfolgen. Hat die Abmeldung vor Beginn des neuen Schuljahres oder am Tage des Beginns der Schule im neuen Vierteljahre nicht stattgefunden, so hat der Betreffende das Schulgeld für das begonnene Vierteljahr zu bezahlen. Jeder abgehende Schüler hat die Pflicht, sich von dem Direktor und seinen Lehrern persönlich zu verabschieden.

Anmieldungen müssen durch den Vater oder dessen Stellvertreter schriftlich oder mündlich bei dem Direktor geschehen. Bei der Anmeldung sind mitzubringen: 1. das Abgangszeugnis der zuleßt besuchfen Anstalf, 2. der Iinpfschein, bei Schülern, die das 12. Lebensjahr überschriften haben, der Wiederimpfschein, 3. der Geburtsschein, 4. der Taufschein.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nach vollendefem 90. Lebensjahre nach vierjährigem Be- suche der Elementarschule. Folgende Vorkenntnisse müssen durch die Prüfung nachgewiesen werden:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, 2. eine leserliche und reinliche Handschrift,

35. Fertigkeit, Diktiertes in deufscher und lateinischer Schrift ohne gröbere orthographische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben,

4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, 5. einige Kenntnis in der biblischen Geschichte.