— 21—
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nach vollendetem 9. Lebensjahre nach vier- jährigem Besuche der Elementarschule. Folgende Vorkenntnisse müssen durch die Prüfung nachgewiesen werden:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift,
2. eine leserliche und reinliche Handschrift,
3. Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere ortho- graphische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben,
4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, 5. einige Kenntnis in der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für die drei oberen Klassen 150 Mk., für die übrigen Klassen 140 Mk. Auswärtige Schüler zahlen 30 Mk. mehr, neu eintretende 9 Mk. Eintrittsgeld.
3. Ferien für das Schuljahr 1913/14:
Osterferien: Schulschluss: 19. März, Schulanfang: 8. April, Pfingstferien:„ 9. Mai,. 20. Mai, Herbstferien:. 5. August,„ 11. September, Weibnachtsferien:. 23. Dezember 1913,„ 8. Januar 1914. Osterferien:„ 3. April 1914.
4. Schulanfang.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 8. April. Die katholischen Schüler wohnen um 7 Uhr 25 Min. dem Gottesdienste in der Pfarrkirche bei. Um 8 Uhr sollen sämtliche Schüler in ihren Klassenzimmern sein.
Montag, den 7. April, von vormittags 8 Uhr ab findet die Prüfung der neu ein- tretenden Schüler statt.
5. Die Sprechstunden des Direktors
sind Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 11 bis 12 Uhr in seinem Amts- zimmer im Schulgebäude.
In jedem Klassenzimmer und auf dem unteren Gange der Schule hängt ein Ver- zeichnis der Lehrer, aus welchem zu ersehen ist, wann und wo die einzelnen Lehrer der Anstalt in Schulangelegenheiten zu sprechen sind.
Der Gymnasialdirektor: Prof. Schlaadt.
S


