Jahrgang 
1910
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Preis Lehrfach Titel gebdn. Klassen M. Pf. Rechnen Dr. H. Schellen, Aufgaben für das theoretische und praktische KRechnen, I. Teil. Münster, Coppenrath 2.50 VI= lIIL Mathematik Bardey, Aufgabensammlung. Leipzig, Teubner.... 3.60 III. I Föocke und Krass, Lehrbuch der Planimetrie. Münster, Coppenrath 2.50 111- 1 Lehrbuch der Stereometrie.. 3. 1.80!1 Lehrbuch der Trigonometrie:... 1.60 111 Schülke. vierstellige Logarithmentafeln. 4 2eo I Natur- Schilling-Waeber, Kleine Schul-Naturgeschichte. Breslau, Hirt beschreibung In éinem Bande..... 3.. 3. 3.60 VI-II Ausgabe B: 1. Tierreich.. 3. 3. 1.60 VIL-II 2. Pflanzenreich.... 1. 1.50 VI- II 3. Mineralreich.. 1. 11 Physik Püning, Grundzüge der Physik. Münster, Aschendorf... 2. Il⸗ Lehrbuch der Physik 450 II. l Gesang F. W. Sering. Gesänge für Gymnasien, Schauenburg, Lahr.. 1.70 VI=I

Zur Anschaffung werden empfohlen:

Heinichen, lat.-deutsches Schulwörterbuch, geb. 8, Mk.

Heinichen, deutsch-lat. Schulwörterbuch, geb. 6,50 Mk.

Menge, lat.-deutsches Schulwörterbuch, geb. 8, Ml.

Georges, deutsch-lat. und lat.-deutsches Handwörterbuch

Benseler⸗Kaegi, griech. Schulwörterbuch, geb. 8, Mhk.

Benseler, deutsch-griech. Schulwörterbuch, geb. 10,50 Mk..

Sachs-Villatta, Wörterbuch der französischen und deutschen Sprache, Hand- und Schulausgabe. Teil I und Il in einem Band geb. 15, Mhk, einzeln geb. à 8, Mk.

Muret-Sanders, Wörterbuch der deutschen und englischen Sprache, Hand- und Schulausgabe. Teil I und II in einem Band geb. 15, Mlk., einzeln geb. à 8, Mk.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde von allgemeinem Interesse.

. Cassel, 20. 4. 00. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium(P. S. C.) ordnet den Abdruck der Verfügung des Herrn Oberpräsidenten vom 24. 6. 08 über die Anfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst an. Die Verfügung lautet:

Bei der Abfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst haben sich erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, dass die Gesuche meistens erst im ersten Vierteljahr des ersten Militärpflichtjahres und dann noch fast durchgängig unvollständig, d. h nicht mit den vorgeschriebenen Nachweisen eingereicht zu werden pflegen. Durch die starke Anhäufung der Gesuche innerhalb eines kurzen Zeitraums und durch die Notwendigkeit, die meisten zur Ergänzung zurückzugeben, werden die Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige nicht nur in unnötiger und unzweckmässiger Weise belastet, sondern auch vielfach ausser Stand gesetzt, die Berechtigungsscheine so zeitig zu erteilen, als es das Interesse der Nachsuchenden erfordert.

Das Königliche Provinzial-Schulkollegium ersuche ich deshalb ergebenst, die Zöglinge der höheren Lehranstalten und der Lehrerseminarien der Provinz bei der Aushändigung der Befähigungs- zeugnisse oder spätestens beim Abgang von der Anstalt darauf hinweisen zu lassen, dass es sich in ihrem eigenen Interesse dringend empfehle, sofort nach dem Eintritt des frühesten zulässigen Zeitpunktes, der mit Vollendung des 17. Lebensjahres erreicht ist, gemäss§ 80 der Wehrordnung die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwiſlige nachzusuchen und sie dabei auch über die bei Vorlage des Gesuches zu beobachtenden Vorschriften belehren zu lassen.

Zur Behebung vielfacher Unklarheiten über die der Meldung beizufügenden Nachweise wird im Anschluss an§ 80 Ziffer 4 der Wehrordnung folgendes bemerkt.