Jahrgang 
1909
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Lehrfach. Titel gebdn. Klassen

Rechnen Dr. H. Schellen, Aufgaben für das theoretische und praktische

Rechnen, I. Teil. Münster, Coppenrath.. 2.50 VI- IIIZ

Mathematik Bardey, Aufgabensammlung. Leipzig, Teubner.... 3.60 IIII li Focke und Krass, Lehrbuch der Planimetrie. Münster, Coppenrath 2.50 III- I

Lehrbuch der Stereometrie 1.80 II- I Lehrbuch der Trigonomefrie.... 1.60 II- I Schülke, vierstellige Logarithmentafeln..... 0.60 II- I Natur- Schilling-Waeber, Kleine Schul-Naturgeschichte. Breslau, Hirt beschreibung In einem Bande.......... 3.60 VI- II Ausgabe B: 1. Tierreich.. 3.... 1.60 VI-II 2. Pflanzenreich..... 3 1.50 VI- II 3. Mineralreich.. 3... 1. II Physik Püning, Grundzüge der Physik. Münster, Aschendorff. 4. 2. II. Lehrbuch der Physik...... 4.50 IIi- J. Gesang F. W. Serieng, Gesänge für Gymnasien, Schauenburg, Lahr.. 1.70 VI I

Zur Anschaffung werden empfohlen:

Heinichen, lat.-deutsches Schulwörterbuch, geb. 8, Mk.

Heiniochen, deutsch-lat. Schulwörterbuch, geb. 6.50 Mk.

Menge, lat.-deutsches Schulwörterbuch, geb. 8. Mk.

Georges, deutsch-lat. und lat.-deutsches Handwörterbnch

Benseler-Kregi, griech. Schulwörterbuch, geb. 8, Mk.

Benseler, deutsch-griech. Schulwörterbuch, geb. 10,50 Mk.

Sachs-Villatte, Wörterbuch der französischen und deutschen Sprache, Hand- und Schulausgabe. Teil I und II in einem Band geb. 15, Mk., einzeln geb. à 8, Mk.

Muret-Sanders, Wörterbuch der deutschen und englischen Sprache, Hand- und Schulausgabe. Teil I und II in einem Band geb. 15, Mk., einzeln geb. à 8, Mk.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde

von allgemeinem Interesse.

Cassel, 31. 3. 08. Die Kaiserliche Werft in Kiel macht darauf aufmerksam, dass bei ihr An- wärter für die Verwaltungssekretariats-Laufbahn angestellt werden können. Angenommen werden junge Leute mit Zeugnis für Oberprima; Abiturienten werden bevorzugt.

Cassel, 11. 4. 08. Die Einführung der rheinischen Ferienordnung an der Anstalt wird durch Min.-Erl. vom 4. 4. genehmigt.

Cassel, 26. 5 08. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium(P. S. C.) bestimmt, dass zwei Ver- fügungen des P. S. C. zu Berlin auch in unserer Provinz in Anwendung gebracht werden. Danach sind an höheren Schulen mit vorwiegend evangelischen Schülern die katholischen Schüler an katholischen Feiertagen vom Besuche des Unterrichts zu dispensieren, ohne dass ein besonderer Antrag der Eltern notwendig ist. An den evangelischen Schulen sind katholische Schüler nur dann zu den Schulandachten zuzulassen, wenn die Eltern dies schriftlich verlangen, und in den Gesangstunden sind katholische Schüler weder zum Lernen noch zum Singen der evangelischen Kirchenlieder heranzuziehen.

. Cassel, 17. 7. 08. Der Min.-Erl. vom 13. Juli verordnet, dass eine Befreiung vom Turnunter- richte nur dann auszusprechen seiwenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Ver- schlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. 3