Jahrgang 
1903
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2. Haus und Schule. An dieser Stelle hat der Unterzeichnete mehrfach schon darauf aufmerksam gemacht, dass es der Schule nur dann möglich ist, das ihr gesteckte Ziel im Unterricht und in der Erziehung der ihr anvertrauten Jugend zu erreichen, wenn Haus und Schule einträchtig zusammenwirken. Dazu ist der Verkehr zwischen Eltern und Lehrern von grösster Wichtigkeit. Diesen Verkehr zu fördern, ist von Anfang an das Bestreben des Unterzeichneten gewesen, er hat betont, dass es nicht nur ihm selbst, sondern auch seinen Amtsgenossen erwünscht ist, wenn die Eltern sich persönlich bei ihnen nach ihren Söhnen erkundigen und in zweifelhaften Fällen um Rat fragen. Der Direktor hat zu diesem Zwecke bisher stets bestimmte Stunden festgesetzt, in denen er für die Eltern in Schulangelegenheiten auf seinem Amtszimmer zu sprechen ist; dies wird auch fernerhin so bleiben. Damit dem Elternhause auch der Verkehr mit den Klassen- und Fachlehrern erleichtert werde, haben, durch die Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 18. 12. 1902 veranlasst, sämtliche Lehrer der Anstalt je eine Stunde wöchentlich festgesetzt, in der sie für die Eltern ihrer Schüler zu sprechen sind. Auf dem im untern Gange der Schule hängenden Verzeichnisse der Lehrer der Anstalt sind Ort, Zeit und Tag angegeben, an denen die Eltern die einzelnen Lehrer ihrer Söhne jede Woche treffen können. Ausserdem ist in jeder Klasse ein entsprechender Anschlag für die Lehrer der betr. Klasse angebracht, so dass jeder Schüler leicht imstande ist, seinen Eltern Auskunft zu erteilen. Früher wurden die Schüler mehrfach dazu angehalten, selbst die Unterschrift der Eltern unter mangelhafte oder ungenügende schriftliche Arbeiten einzuholen. Infolge der Verfügung des P. S. C. vom 20. Mai 1901, in der darauf hingewiesen wurde, dass solche an Schüler gestellte Anforderungen häufig zu Täuschung und Lüge Anlass geben, beschloss das Lehrerkollegium, auf diese Einrichtung gänzlich zu verzichten. Damit nun aber die Eltern Gelegenheit haben, sich von dem Ausfalle der schriftlichen Arbeiten ihrer Söhne Kenntnis zu verschaffen, wurde festgesetzt, dass die Hefte für die schriftlichen Arbeiten nicht mehr, wie dies bis dahin bei einzelnen Herren Sitte war, in den Schulschränken aufbewahrt werden sollen. Da die schriftlichen Arbeiten durchweg sofort von den Lehrern nachgesehen und in der folgenden Stunde des betr. Faches zurückgegeben werden, so haben die Schüler die meiste Zeit ihre Hefte zu Hause; es ist also den Eltern auf diese Weise die Möglichkeit geboten, sich in jeder Woche die schriftlichen Arbeiten von ihren Söhnen vorlegen zu lassen.

Ferner besteht seit einigen Jahren an unserer Anstalt die Einrichtung, dass in der Mitte jedes Tertiales die Eltern derjenigen Schüler, deren Gesamt- leistungen in zwei oder mehr Fächern mangelhaft oder ungenügend sind, schriftliche Nachricht durch den Klassenlehrer erhalten. Auf den zu diesen Benachrichtigungen benutzten Formularen ist die Bitte ausgesprochen, es möchten die Eltern dem Absender Kenntnis von dem Empfange der Benach- richtigung geben. Bisher hat nur der geringere Teil der Eltern dieser Bitte