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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Über die bei der Einweihung des neuen Schulgebäudes gegründete„Schüler- stiftung“ siehe Jahresbericht 1898 S. 12.
Das Kapital ist bei der Nass. Landesbank zu 3 ¼% angelegt und beträgt jetzt mit den Zinsen 1022,31 M. Bestimmungsgemäss(Siehe Jahresbericht 1898 S. 12) sollen die Zinsen des Kapitales, wenn dieses auf 1000 M. angewachsen ist, zu Schülerprämien verwendet werden. Die Schule wird also von jetzt ab in der ange- nehmen Lage sein, alljährlich an brave und fleissige Schüler Prämien zu verteilen. Die Verwaltung der Stiftung. die Professor Caspari bis zu seinem Tode führte, hat der Direktor dem Oberlehrer Grandpierre übergeben. Dieser wird gern weitere Gaben zur Vergrösserung der Stiftungen nehmen. Den abgehenden Schülern ist hier. Gelegenheit geboten, ihrem Danke der Schule gegenüber Ausdruck zu geben.
Während dieses Schuljahres wurde 15 Schülern vom Kuratorium die Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise erlassen. Gesuche um Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes sind zu Beginn jedes Halbjahres und zwar im Sommer bis zum 1. Mai, im Winter bis zum 1. Oktober an den Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Bürger- meister Reusch, zu richten. Im ersten Halbjahre des Schulbesuchs wird im all- gemeinen eine Befreiung nicht gewährt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren kltern.
1. Ausbau der Schule. Wir hatten in dem vorigen Jahresberichte an dieser Stelle die Hoffnung ausgesprochen, dass uns im Laufe dieses Jahres die Errichtung der Gymnasial-Obersekunda vom Herrn Unterrichtsminister werde gestattet werden.— Unsere Hoffnung wurde nicht getäuscht. Nachdem am 17. und 18. Dezember v. J. Herr Geheimrat Dr. Paehler die Gymnasial- klassen der Anstalt einer eingehenden Revision unterzogen hatte, wurde am
. 4. Februar d. J. durch einen Erlass des Herrn Unterrichtsministers die zur Anerkennung der Gymnasial-Untersekunda nötige Prüfung gestattet und zugleich der Ausbau des Progymnasiums zu einem humanistischen Gymnasium genehmigt. Der Unterzeichnete betrachtet es als eine angenehme Pflicht allen, die uns in dem Streben nach dem nun erreichten Ziele unterstützt haben, hiermit den herzlichsten Dank auszusprechen.
2. Haus und Schule. Dass die Schule zur Erreichung ihres Zieles der Unter- stützung des Elternhauses bezüglich der häuslichen Arbeit nicht entraten kann, hat der Unterzeichnete an dieser Stelle schon mehrfach ausgesprochen. Auch zur Beobachtung der Schulgesetze ist die Mitwirkung der Eltern nötig.


