Jahrgang 
1895
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Bei Anmeldungen sind mitzubringen: 1) Das Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Anstalt. 2) Der Impfschein; bei Schülern, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Revaccinationsschein. 3) Der Geburtsschein.

Die Aufnahme in Sexta geschieht vorschriftsmässig nicht vor vollendetem 9. Lebensjahre. Für die Aufnahme müssen durch eine Prüfung folgende Vorkenntnisse nach- gewiesen werden:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. Eine leserliche und reinliche Handschrift; 3. Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere orthographische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben; 4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 5. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Das neue Schuljahr beginnt 22. April 7 Uhr morgens.

Den Schülern wird der Stundenplan diktiert. Darauf findet die Prüͤfung der neu angemeldeten Schüler statt.

Oberlahnstein, im März 1895.

Der Direktor: Dr. Widmann.