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2. Singen. Plischke. a. In Sexta: 2 St. Die Elemente des Gesangs-Unterrichts. Ubungen im Treffen. Einstimmige und zuletzt auch zweistimmige Lieder. b. In Quinta: 2 St. Die verschiedenen Schlüssel, die Dur- und Molltonarten. Zweistimmige Lieder. c. In der allgemeinen Gesangstunde: 1 St. Vierstimmige Lieder, Motetten und kleine Chöre.
3. Schwimmen. Der von der Militärbehörde im Neisseflusse eingerichtete und von einem Pionierunteroffizier beaufsichtigte Badeplatz bot eine gute Gelegenheit für die Schüler, die Schwimmkunst zu erlernen oder sich darin zu vervollkommenen. Das Schlesische Pionier-Bataillon No. 6 bewilligte auch in dem vergangenen Sommer 4 Schülern unentgeltlichen Schwimmunterricht. Die Anstalt spricht dafür ihren ergebensten Dank aus.
II. Verfügungen der worgesetiten Behörden.
Vom 3. Mai 1886. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium bestimmt, dass an den gesetzlich
anerkannten katholischen Feiertagen, nämlich a) am Feste der hl. drei Könige, 6. Janudr, b) am Feste Mariä Reinigung, 2. Februar, c) am Feste Mariã Verkündigung, 25. März, d) am Frohnleichnamsfeste, Donnerstag nach Trinitas, e) am Festtage Petri und Pauli, 29. Juni, f) am Festtage Allerheiligen, 1. Novbr., g) am Festtage Mariãà Empfängniss, 8. Dezember
pei den katholischen Lehranstalten der Schulunterricht wie bisher ganz ausfällt, bei den Simultan-
schulen aber nur dann auszusetzen ist, wenn die Schüler überwiegend der kathol. Konfession angehören.
Vom 18. Juli 1886. Dasselbe teilt mit, dass der Herr Minister über die Schülerausflüge fol- gendes bestimmt hat: Sonn- und Feiertage sind zu den unter der Auktorität der Schule veranstalteten Erholungsausflügen nicht zu verwenden. Insofern zu der Ausführung eines Schülerausfluges die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom lehrplanmässigen ÜUnterricht erfordert wird, ist der Direktor ermächtigt, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittagsunterricht oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ausfallen zu lassen. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines ganzen Tages ist sowohl bezüglich des dadurch herbeigeführten teilweisen Aussetzens des Unterrichts als bezüglich des genau zu be- zeichnenden Planes des Ausfluges unsere Genehmigung vorher vom Direktor nachzusuchen. Einer vorherigen rechtzeitigen Anzeige bedarf es überdies bei jedem für einen ganzen Schultag beabsichtigten Ausfluge.
Vom 7. Oktober. Der Wohllöbliche Magistrat teilt mit, dass an Stelle des verstorbenen Sanitäts- raths Dr. Thilo der praktische Arzt Dr. Cimbal zum Anstaltsarzte gewählt sei.
Vom 30. November. Derselbe übersendet ein in roten Sammet gebundenes Album mit Silber- beschlägen, enthaltend die Photographien der Abiturienten, welche unter dem Direktorate des verstor- benen Dr. Sondhauss die Abiturientenprüfung abgelegt haben.
Vom 11. November. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt folgende Ferienordnung mit:
Ostern. Schulschluss: Sonnabend den 2. April. Schulanfang des neuen Schuljahres: Montag den 18. April. Pfingsten. Schulschluss: Freitag den 27. Mai. Schulanfang: Donnerstag den 2. Juni. Sommerferien. Schulschluss: Freitag den 8. Juli. Schulanfang: Mittwoch den 10. August. Michaelisferien. Schulschluss: Mittwoch den 28. September. Schulanfang: Montag den 10. Oktober. Weihnachtsferien. Schulschluss: Freitag den 23. Dezember. Schulanfang: Sonnabend den 7. Januar 1888.
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