Jahrgang 
1887
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4. Deklamationen und Reden: Der Königssieg bei Metz von Hesekiel: der Sextaner Paul Stiller. Barbarossa's Erwachen und Triumpf von Müller v. der Werra: der Quintaner Ed. Buchmann. Das Strassburger Münster von C. v. T.: der Quartaner Fritz Buchmann. Frühlingsgruss an das Vaterland von Max v. Schenkendorf: der Untertertianer W. Grun. Der 2. September 1870 von Wilhelm Jensen: der Obertertianer Fritz Balder. Geharnischte Sonette von Friedrich Rückert: der Obersekundaner Georg Hoffmann. Deutsche Rede des Abiturienten Hugo Klett. Französische Rede des Abiturienten Bernhard Möser. Abschiedsworte des Unterprimaners Julius Hoffmann.

5. Gesang.

6. Entlassung der Abiturienten durch den Direktor.

7. Gesang(Heil Dir im Siegerkranz).

Im Zeichensaale wird eine Ausstellung der von den Schülern während des Schuljahres an- gefertigten Zeichnungen stattfinden.

Schlussbemerkung.

Das Schuljahr 1886 87 wird am Sonnabend den 2. April mit der Verteilung der Zeugnisse und der Verkündigung der Versetzungen geschlossen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 18. April. Für die katholischen Schüler findet um 8 Uhr in der Kapelle ein Hochamt, für die evangelischen um 8 ½ Uhr in der Religionsklasse eine Morgenandacht statt. Um 9 Uhr versammeln sich sämtliche Schüler zu einem Schulakte in dem Prüfungssaale. Dann begeben sich die Schüler in ihre Klassenzimmer, woselbst ihnen von ihrem Ordinarius der Stundenplan diktiert und diejenigen Bücher angegeben werden, welche sie sich anzu- schaffen haben. Nachmittags um 2 Uhr beginnt der Unterricht in allen Klassen.

Die Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Direktor am Freitag den 15. April vormittags von 8 bis 12 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen. Auswärtige Schüler können auch Sonnabend den 16. April vormittags von 8 bis 10 angemeldet werden. Die Schüler sind dem Direktor von den Eltern oder deren Stellvertretern vorzustellen. Zugleich ist ein Zeugnis über das Alter, ein Zeugnis über den bisher genossenen Unterricht und der Impfschein(bei Schülern über 12 Jahre der Wiederimpfungschein) vorzulegen.

Die Wahl der Pensionen bedarf der Genehmigung des Direktors.

Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; die Fertigkeit, ein Diktat im ganzen richtig nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungen mit ganzen Zahlen; Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Jahre.

Die Aufnahmeprüfnng für Sexta findet am Sonnabend den 16. April vormittags 10 Uhr statt. Zu derselben haben die Schüler ein Heft mit Linien zu 10 Pf. und eine Feder mitzubringen.

Die aufgenommenen Schüler zahlen auf der Städtischen Kämmereikasse ausser dem viertel- jährlichen Schulgelde von 22 Mk. 70 Pf. noch 3 Mk. Einschreibe-Gebühren.

Gallien,

Direktor.