Jahrgang 
1913
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Folgende Werke wurden fortgesetzt oder abgeschlossen: Handwörterbuch der Natur- wissenschaften, hrg. v. Korschelt u. a. Grimm, Deutsches Wörterbuch. Scobel, Land und Leute, Monographien zur Erdkunde. Francé, Leben der Pflanzen. Berühmte Kunststätten, Verlg. von Seéemann. Die Wissenschaft, Sammlung mathematischer und naturwissenschaftlicher Monographien. Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz. Dehio, Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Knackfuss, Künstler-Monographien. Vogt und Viegener, Regesten der Erzbischöfe von Mainz. Haupt, Hessische Biographien. Jahresbericht der Denkmalpflege. Beerwald, Veröffentlichungen des Vereins für Volkshygiene. Bei- träge zur hessischen Schul- und Universitätsgeschichte. Bericht über die Fortschritte der römisch-germanischen Forschung. Hübner, Geographisch-statistische Tabellen. Jahresbericht der grossherzoglichen Handelskammer Mainz. Quellenbuch zur Geschichte des deutschen Mittelalters. Sarwey-Hettner, Obergermanisch-rhätische Limes. Schmeil-Schmidt, Sammlung naturwissenschaftlich-pädagogischer Abhandlungen. Der deutsche Spielmann, hrg. von Weber. Baumeister, Handbuch der Erzieh.- und Unterrichtslehre, 3. Aufl. Bibliothek deutscher Geschichte(Cotta). Breyssig, Kulturgeschichte der Neuzeit. Geologische Karte von Hessen (Lepsius). Hausschatz Deutscher Kunst der Vergangenheit. Hesse-Doflein, Tierbau und Tierleben. Hettner, Grundzüge der Länderkunde. Heyck, Monographien zur Weltgeschichte. Hinneberg, Kultur der Gegenwart. Höfler-Poske, Didaktisches Handbuch für realistischen Unterricht. Jahresverzeichnis der an deutschen Schulanstalten erschienenen Abhandlungen. Luthmer, Bau- und Kunstdenkmäler des Reg.-Bez. Wiesbaden. Matthias, Handbuch des deutschen Unterrichts. Meister, Grundriss der Geschichtswissenschaft. Meisterbilder für Schule und Haus. Meyer, Geschichte des Altertums. Michaelis, Meisterwerke der griech. Literatur. Wagner, Lehrbuch der Geographie. Wolff-Jung, Baudenkmäler der Stadt Frankfurt.

An Zeitschriften werden gehalten: Annalen der Physik und Chemie(Poggendorffs Annalen). Archäolog. Anzeiger. Archiv für hess. Geschichte. Beiträge zur hess. Kirchengeschichte. Geograph. Anzeiger.[Gesunde Jugend.] Hessische Blätter für Volkskunde. Himmel und Erde. Jahrbuch der Naturwissenschaften, Freiburg, Herder. Jahrbuch für Volks- und Jugendspiele. Jahrbuch für Zeichen- und Kunstunterricht. Jahrbuch, wirtsch.-statist. der hess. Handelskammern. Lehrmittel der deutschen Schule. Lehrproben und Lehrgänge. Mainzer Zeitschrift, Monatsschrift für das Turnwesen. Monatshefte für den naturwissenschaftlichen Unterricht N. F. von Natur und Schule. Die neueren Sprachen. Pädagogisches und Archiv- Quartalblätter des histor. Vereins. Zeitschr. für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. = N. F. der Mitteilg. der Gesellschaft für deutsche Erzieh.- und Schulgeschichte. Zeitschr. d. allgem. deutschen Sprachvereins. Zeitschr. f. mathem. und naturw. Untericht. Zeitschr. für physik. und chem. Unterricht.

V. Bekanntmachungen.

1. Mitteilungen an die Eltern.

a) Schriftliche Arbeiten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hier- durch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fortschritten ihrer Kinder durch Ein- sicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.

b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte Ubereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rücksprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein besonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beab- sichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichtsstunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.

c) Befreiungen von allgemein verbindlichen Lehrstunden können nach§ 4 der Schulordnung nur durch den Direktor und nur für kürzere Zeit erteilt werden, wenn triftige Gründe hierfür vorliegen.

Eine Befreiung vom Schulgeld kann nur bei Schülern, die im Betragen und in den Leistungen durchaus gut sind und deren Eltern bedürftig sind, stattfinden. Gesuche um Gewährung von Freistellen sind zu Anfang des Schuljahres schriftlich bei der Direktion ein- zureichen.