Jahrgang 
1912
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2. Anfang des neuen Schuljahres, Anmeldungen und Aufnahmebedingungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April. vormittags 8 Uhr.

Anmeldungen zum Eintritt werden noch Samstag, den 30. März, und Montag, den 1. April, von 11 1 Uhr, im Direktorzimmer des Realgymnasiums entgegengenommen. Dabei ist das Geburtszeugnis, der letzte Impfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt vor- zulegen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 15. April, von 8 Uhr an statt.

Von Schülern, welche in der Sexta eintreten wollen, wird verlangt, dass sie 9 Jahre alt sind(bezw. bis zum 30. September spätestens 9 Jahre werden), und dass sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen; die aus der Vorschule der Gymnasien in die Sexta versetzten Schüler sind von der Aufnahmeprüfung befreit.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden.

Auswärtige Schüler müssen so untergebracht werden, dass sie unter genügender Aufsicht stehen; auch ist von Wohnungs- bezw. Mittagsaufenthalt dem be- treffenden Klassenführer Anzeige zu machen.

Mainz, im März 1912.

Grossherzogliche Direktion des Realgymnasiums Geh. Schulrat Dr. Kemmer.