Jahrgang 
1912
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Für die der Anstalt im Laufe des Schuljahres zugewandten Geschenke sprechen wir den Gebern unseren verbindlichsten Dank aus, insbesondere dem Herrn Prof. Geissner für ein Mauswiesel, den Schülern Platz in IIIal für einen Helm und Epauletten für den Zeichenunterricht, Schlimbach in IIIbI für zehn farbige Tafeln zur Biologie der Schmetterlinge, Gerstenberger in IIIbi für einen Iltis, Opel in IIIbI für Krabben, Seeigel und Seesterne, v. Kremski in IV für Schädel von Fuchs und Edelmarder, Münch in IV für einen Wendehals, Kessler in IVI für Zuckerrohr, Alfeld in IVa für eine Anzahl ausgestopfter ausländischer Vögel, PFuchs in V2 für eine Schlangenhaut, Clausnitzer in Va für eine Seespinne, Geiss in Va für eine Saatkrähe und den Verlagsbuchhandlungen von Oldenbourg in München, Teubner in Leipzig, Diesterweg in Frankfurt a. M. und Gesenius in Halle a. d. S. für die überwiesenen Schul- bücher für bedürftige Schüler.

V. Bekanntmachungen. 1. Mitteilungen an die Eltern.

a) Schriftliche Arbeiten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres bezw. Halbjahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.

b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte UÜbereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rücksprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein besonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beab- sichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichtsstunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.

c) Befreiungen von allgemein verbindlichen Lehrstunden können nach§ 4 der Schulordnung nur durch den Direktor und nur für kürzere Zeit erteilt werden, wenn triftige Gründe hier- für vorliegen.

d) Im Interesse ihrer Kinder werden die Eltern gebeten, die Schule im Kampfe gegen die Schand- und Schundliteratur nach Kräften zu unterstützen. Es wird sich vor allen Dingen empfehlen, die Lektüre der Kipder zu überwachen, ihre Geldausgaben zu kontrollieren und sie vor dem Besuch von Geschäften und Läden abzuhalten, wo solches Schund- und Schandzeug ausliegt und verkauft wird. Es gibt genug gute und billige Bücher, welche der Jugend empfohlen werden können, und die Klassenlehrer werden stets gerne bereit sein, auf Wunsch geeignete Mit- teilungen zu machen. Auch vom Besuch ungeeigneter Veranstaltungen und Vorstellungen sind die Schüler fernzuhalten, dagegen ist ihnen die Teilnahme an den oben erwähnten Spielen und Märschen zu empfeblen.

e) Durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegen- heiten vom 24. April 1911 ist bestimmt worden, dass Schüler, die in derselben Klasse zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden höheren Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung ab- hängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

f) Ferien im Schuljahr 1912/13. Pfingstferien eine Woche vom 27. Mai bis 1. Juni. Somwerferien vier Wochen vom 18. Juli bis 15. bezw. weil dies ein Feiertag ist, bis zum 16. August. Herbstferien zwei Wochen vom 26. September bis 9. Oktober. Weihnachtsferien zwei Wochen vom 23. Dezember bis 4. Januar. Osterferien zwei Wochen vom 17. bis 29. März.