e) Ferien im Schuljahr 1911/12. pfingstferien 1 Woche vom 5.— 10. Juni. Sommer- ferien 4 Wochen vom 13. Juli bis 9. August. Herbstferien 2 Wochen vom 28. September bis 11. Oktober. Weihnachtsferien 2 Wochen vom 25. Dezember bis 6. Januar. Osterferien 2 Wochen vom 1.—13. April.
2. Anfang des neuen Schuljahres, Anmeldungen und Aufnahmebedingungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 24. April.
Anmeldungen zum Eintritt werden Montag, den 3. April von 9—1 und 3—5 Uhr im Direktorzimmer des Realgymnasiums entgegengenommen. Dabei ist das Geburtszeugnis, der letzte Impfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 24. April, von 8 Uhr an statt.
Von Schülern, welche in die Sexta eintreten wollen, wird verlangt, daß sie 9ↄ Jahre alt sind(bezw. bis zum 30. September spätestens 9 Jahre alt werden), und daß sie die erforder- lichen Kenntnisse nachweisen; die aus der Vorschule des Gymnasiums in die Sexta ver- setzten Schüler sind von der Aufnahmeprüfung befreit.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kennt- nisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden.
Auswärtige Schüler müssen so untergebracht werden, daß sie unter genügen- der Aufsicht stehen; auch ist von Wohnungs- bezw. Mittagsaufenthalt dem be- treffenden Klassenfühnrer Anzeige zu machen.
Mainz, im März 1911.
Grossherzogliche Direktion des Realgymnasiums Geh. Schulrat Dr Kemmer.


