In den Osterferien 1910 unternahm Herr Reallehrer Fuchs 6 Tageswanderungen nach dem Taunus, woran sich durchschnittlich 30 Schüler der unteren Klassen beteiligten. In den Herbstferien unternahm er 10 Tageswanderungen in den Taunus und Hunsrück; hieran be- teiligten sich durchschnittlich 30 Schüler. Sämtliche Ausflüge verliefen in schönster Weise, ohne Unfall und fast alle bei gutem Wetter. Hoffentlich erhält sich die Einrichtung der Ferienwanderungen auch in den kommenden Jahren; denn sie ist wie keine andere geeignet, unsere Schüler mit der näheren und weiteren Umgebung von Mainz bekannt zu machen, ihre Gesundheit zu kräftigen, in ihnen die Freude an der Natur zu wecken und sie vor den schädigenden Einflüssen der Stadtlebens zu bewahren.
Wegen großer fitze wurde der Unterricht fünf mal von 11 Uhr an ausgesetzt, gegen gar nicht im Vorjahre.
Für die der Anstalt im Laufe des Schuljahres zugewandten Geschenke sprechen wir den Gebern unseren verbindlichsten Dank aus, insbesondere dem Herrn Prof. Altendorf für ein Exemplar von Goedecker, Friedr. Lennig, der Frau Geh. Justizrat Dr. Struve für die Zeitschrift des deutsch-österreichischen Alpenvereins, dem Herrn Prof. Hager für eine größere Anzahl naturwissenschaftlicher Werke, der Frau Direktor Lang für die Veröffent- lichungen der Gutenberggesellschaft, den Anzeiger des germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg, die Festschrift des römisch-germanischen Zentralmuseums u. a., dem Herrn A. Schierenberg, Düsseldorf für das Buch Dr. Wolf, Angewandte Geschichte, dem Herrn C. Adler und den Verlagsbuchhandlungen von Menz& Lang in Hannover, Oldenbourg in München, Teubner in Leipzig und Velhagen& Klasing in Leipzig für die überwiesenen Schulbücher für bedürftige Schüler und der Frau Prof. Dr. Made für ein sehr schönes Exemplar einer ausgestopften Wildkatze mit Glaskasten.
V. Bekanntmachungen.
1. Mitteilungen an die Eltern.
a) Schriftliche Arbeiten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres bezw. Halbjahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fort- schritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.
b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte Übereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rück- sprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein besonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beabsichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichts- stunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.
c) Befreiungen von allgemein verbindlichen Lehrstunden können nach§ 4 der Schul- ordnung nur durch den Direktor und nur für kürzere Zeit erteilt werden, wenn triftige Gründe hierfür vorliegen.
d) Im Interesse ihrer Kinder werden die Eltern gebeten, die Schule im Kampfe gegen die Schand- und Schundliteratur nach Kräften zu unterstützen. Es wird sich vor allen Dingen empfehlen, die Lektüre der Kinder zu überwachen, ihre Geldausgaben zu kon- trollieren und sie vor dem Besuch von Geschäften und Läden abzuhalten, wo solches Schund- und Schandzeug ausliegt und verkauft wird. Es gibt genug gute und billige Bücher, welche der Jugend empfohlen werden können, und die Klassenlehrer werden stets gerne bereit sein, auf Wunsch geeignete Mitteilungen zu machen. Auch vom Besuch ungeeigneter Veranstal- tungen und Vorstellungen sind die Schüler fernzuhalten, dagegen ist ihnen die Teilnahme an den oben erwähnten Spielen und Märschen zu empfehlen.


