5. Anfang des neuen Schuljahrs, Anmeldungen und Aufnahmebedingungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 23. April.
Das Realgymnaſium verbleibt in dem ſeitherigen Hauptbau, die Oberrealſchule und Höhere Handelsſchule beziehen den Neubau in der Schulſtraße.
Anmeldungen zum Eintritt in das Realgymnaſium, die Oberrealſchule und Höhere Handelsſchule werden Dienſtag den 3. April und Mittwoch den 4. April von 9—12 und 3— 5 Uhr im Direktorzimmer des Realgymnaſiums, Steingaſſe 6, entgegengenommen. Die Auf⸗ nahmeprüfung findet Montag den 23. April von 8 Uhr an ſtatt.
Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums oder der Oberrealſchule eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. ſpäteſtens 9 Jahre alt werden), und daß ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in das Realgymnaſium eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, lateiniſche Schrift zu ſchreiben und zu leſen);
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine andere Klaſſe hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntniſſe ab, die in den vorhergehenden Klaſſen erworben werden.
Bedingung für die Aufnahme in die Höhere Handelsſchule iſt die Beibringung des auf einer deutſchen öffentlichen höheren Lehranſtalt oder einer im Großherzogtum Heſſen befindlichen„berechtigten“ Privatlehranſtalt erworbenen Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗frei⸗ willigen Militärdienſt. Von den mit Einjährigenzeugnis verſehenen Abiturienten nichtheſſiſcher Privat⸗ anſtalten kann die Ablegung einer Aufnahmeprüfung verlangt werden.
Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung bezw. Mittagsaufenthalt dem betreffenden Klaſſenführer Anzeige zu machen.
Mainz, im März 1906.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums, der Oberrealſchule und der Höheren Handelsſchule.
Dr. Kemmer.


