2. überſicht n über die Berechigungen des— und der QPberrealſchule.
Studien und d Vheraſsarten Realgymnaſinm. 1 Oberrealſchule. Heilkunde Reifeprüfung*)— Neuere Sprachen mit Prüfung für das höh. Lehrfach„Reifeprüfung Mathematik und Naturwiſſenſchaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach Reifeprüfung Reifeprüfung Forſtfach Reifeprüfung— Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektro⸗ chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Erlaß der Fähnrichsprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Schiffsbau⸗ und Maſchinenbaufach mit Staats⸗ prüfung bei der Kaiſerlichen Marine Tierheilkunde Zahnarzneikunde, und Prüfung Reichsbankdienſt, Geometerprüfung J. Kl. Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine Zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie in dem heſſiſchen Finanzfach Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Zulaſſung zur Roßarztſchule
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiberprüfung
Einjährig⸗freiwilliger Dienſt
Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der
Kaiſerlichen und Handelsmarine
Aufnahme als Civilſupernumerar im preußiſch⸗ heſſiſchen Eiſenbahndienſt Apothekerfach
Anmerkungen.
Reifeprüf. mit d. Prädikat „gut“ im Engliſchen
Reifeprüfung Reifeprüfung
Reife für Prima Reife für Prima
1 Jahr Prima Reife für Prima
Reife für Oberſekunda
Abſchlußprüfung nach
einjährigem Beſuch der Unterſekunda
Einjähriger erfolgreicher
Beſuch der IIb
Reifeprüf. mit d. Prädikat „gut“ im Engl. u. Franz.
Reifeprüfung Reifeprüfung
Reife für Prima
1 Jahr Prima Reife für Prima
Reife für Oberſekunda Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda Einjähriger erfolgreicher Beſuch der 2 b
Einjähriger erfolgreicher Einjähriger erfolgreicher
Beſuch der IIb Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der
Unterſekunda
Reife für Oberſekunda Reife für Oberſekunda
Beſuch der 2 5b Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der
Unterſekunda
Reife für Oberſekunda
Abiturienten eines Realgymnaſiums, welche in der Reifeprüfung im Deutſchen, Franzöſiſchen
und in der Mathematik wenigſtens das Prädikat„genügend“ ohne jede Einſchränkung erhalten haben, können durch eine Reifeprüfung im Lateiniſchen und Griechiſchen an einem Gymnaſium die Berechtigung der Gymnaſialabiturienten erwerben. Ob und in wieweit entſprechende Vergünſtigungen den Oberrealſchulabiturienten zuerkannt werden können, bleibt
weiterer Beſchlußfaſſung vorbehalten.
*) Siehe„Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Arzte betreffend“, Reg.⸗Blatt Nr. 49, vom 20. Juli 1901.


