Jahrgang 
1903
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von Herrn Gartendirektor Schröder ein Exemplar der SchriftRheiniſche Gärten;

von Herrn Oberlehrer Dr. Freiherr von Gall eine größere Sammlung von Mineralien und

Petrefakten;

von Herrn Forſtmeiſter Neuſchäfer eine Büchſe mit Calcium⸗Carbid;

von Herrn Prof. Klein zwei Exemplare ſeinerbibliſchen Geſchichte;

von Herrn Kommerzienrat Mettenheimer eine Flaſche weißen Phosphor;

von Herrn Prof. Dr. Goldſchmidt in Heidelberg ein Stück kryſtalliſiertes Silieium;

von den früheren Schülern Otto Minthe, Fritz Kritzler und Hans Spies Schulbücher für unbemittelte Schüler;

von dem Schüler der IUIb, Guſtav Schröter, ein ſelbſtgefertigtes Modell zur Erklärung der Wirkungsweiſe des Aneroidbarometers;

.von dem Schüler der IIIb, Richard Blum, verſchiedene Schnecken und Muſcheln aus der

Nordſee;

Karl Lautenſchläger, Süänugetierreſte und Muſcheln aus dem Meeresſand von Flonheim;

Adolf Schulze, einen Iltis;

Max Tendlau, eine Baumwollenkapſel, ein Seepferdchen, ver⸗ ſchiedene Scheidenmuſcheln ꝛc.

2b. 2, Nikolaus Dechent, ſelbſtgeſammelte Faſſilien;

3 8 Auguſt Wahl., ſelbſtgeſammelte Mineralien;

3 b2, Arnold Hermann, zwei Spinnenkrappen;

61, Hans Dörrhöfer, Palmnüſſe, Kolanüſſe, Kakaobohnen, Galläpfel ꝛc.

II. Beüanntmachungen.

1. Amtsblatt Nr. 6 des Großh. Miniſteriums des Innern, Abt. für Schul⸗

angelegenheiten, vom 10. Juli 1002.

Betreffend: Verſetzung der Oberrealſchulen zu Offenbach und Mainz in die löteitung A. c. des

Geſamtverzeichniſſes der militärberechtigten Lehranſtalten. Laut Bekanntmachung des Reichsamtes des Innern vom 12. Juni l. J., abgedruckt in Anhange

des Zentralblattes für das Deutſche Reich Nr. 26 vom 20. Juni l. J., ſind die vormaligen Real⸗ ſchulen zu Offenbach und Mainz mit rückwirkender Kraft für den Oſtertermin 1902 als Oberreal⸗ ſchulen in die Abteilung A. c. des obengenannten Verzeichniſſes, d. h. unter diejenigen Lehranſtalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche Beſuch der Unterſekunda zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt genügt.

Der Abſchlußprüfung nach der Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1899 haben ſich demnach

fortan nur noch diejenigen Schüler dieſer Anſtalten zu unterziehen, welche zu ihrem künftigen Berufe des auf einer beſonderen Prüfung beruhenden Ausweiſes der Reife für die Oberſekunda bedürfen.

Gez.: In Vertretung: Nodnagel.