Jahrgang 
1888
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Außer durch Erkrankungen von Kollegen und die bereits erwähnten Lehrerwechſel wurde der Unterricht in dem letzten Halbjahr erheblich geſtört durch Einberufung der Herren Dr. Scriba, Stoltz und Schnellbächer zu mehrwöchigem Militärdienſt und die Berufung des Herrn Dr. Nies zur Teilnahme an den Unterſuchungen der Reblauskommiſſion.

Mit Rückſicht hierauf wurde durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 12. Juli beſtimmt, daß diesmal die öffentlichen Prüfungen am Schluſſe des Schul⸗ jahres ausfallen ſollen.

II. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Auiſtalt.

Das Schuljahr beginnt Dienſtag den 18. September, Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am 17. September von 811 und 25 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt ein Geburts⸗ und Impfſchein.

Schüler, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, müſſen 9 Jahre alt ſein, die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſein. Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule. Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem Unterzeichneten Anzeige zu machen.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſitums und der Realſchule. Dr. Schön.