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Zur Chronik der Anſtalt.
Am 6. Auguſt 1885 faßte die Stadtverordnetenverſammlung den Beſchluß, der Anſtalt für Errichtung von Parallelklaſſen drei weitere Klaſſenzimmer zur Verfügung zu ſtellen. Es ſchien im Anfang ſchwierig, geeignete Räume zu finden. Doch wurde dieſe Schwierigkeit unerwartet raſch überwunden, indem der Gewerbevereinsvorſtand ſich bereit erklärte, gegen Erſatz der Ausgaben in dem Gewerbeſchulhauſe einſtweilen drei Realſchulklaſſen aufzunehmen. Die Anſtalt iſt der Großh. Bürgermeiſterei, der Stadtverordnetenverſammlung und dem Gewerbevereinsvorſtand umſomehr zu Dank verpflichtet, als dieſe thatkräftige Hilfe ſehr zur rechten Zeit kam. Am 1. Oktober wurden die neuen Parallelklaſſen eröffnet; am ſelben Tage ſtieg die Schülerzahl auf 658 gegen 570 am Schluß des vorhergehenden Schuljahres.
Noch wichtiger für die ganze Weiterentwickelung der Anſtalt iſt der Beſchluß der Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 10. März 1886, das anſtoßende Welſchnonnenkloſter niederzulegen und auf dem Platze einen Neubau für Zwecke der Anſtalt aufzuführen. Sie gewinnt dadurch neun neue Schulſäle, ein Bibliothek⸗ und Konferenzzimmer, ein Amtszimmer für den Direktor, ein Zimmer für die naturgeſchichtliche Sammlung und einen zweiten Schulhof.— Wir verfehlen nicht, auch hierfür unſeren wärmſten Dank auszuſprechen.— Der Neubau iſt bereits ſo weit vorgeſchritten, daß er mit Beginn des nächſten Schulhalbjahres wohl ſicher in Benutzung genommen und von dieſem Zeitpunkte an alle überfüllten Klaſſen in Parallelklaſſen geteilt werden können.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 4. Auguſt 1885 wurde der ſeitherige proviſoriſche Realgymnaſial⸗ lehrer Hermann Joſeph Roskopf definitiv zum Lehrer an der Anſtalt ernannt.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 12. Auguſt 1885 wurde die einſtweilen proviſoriſche Errichtung von Parallelklaſſen für die 6. und 5. Realſchulklaſſe, die einer neuen 7. Klaſſe für dieſelbe Anſtalt, ſowie die proviſoriſche Anſtellung von 2 weiteren Lehrern, eines akademiſch gebildeten und eines ſeminariſtiſch gebildeten, genehmigt.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 7. September 1885 wurde der Groß⸗ herzogliche Reallehrer Staudinger zu Oppenheim, unter Wahrung ſeiner Rechte als definitiv angeſtellter Lehrer daſelbſt, mit der Verwaltung einer Lehrerſtelle in hieſiger Anſtalt betraut. Die Verwaltung einer neuen, für einen ſeminariſtiſch gebildeten Lehrer beſtimmten Stelle wurde bis zum Schluſſe des Winterhalbjahres 1885/86 den Lehramtsacceſſiſten Seeger, Uebel und Dautel übertragen.
Durch Verfügung vom 14. Oktober 1885 wurde dem Lehramtsaſpiranten Wilhelm Hickmann aus Schlitz der Acceß an der Anſtalt geſtattet.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 14. November 1885 wurde Kollege Staudinger definitiv zum Lehrer an hieſiger Anſtalt ernannt.
Durch Verfügung vom 1. Dezember 1885 wurde die proviſoriſche Errichtung einer neuen mit einem akademiſch gebildeten Lehrer zu beſetzenden Stelle genehmigt und die Verwaltung derſelben dem Lehramtsacceſſiſten Friedrich Fleiſchhauer übertragen.
Durch Verfügung vom 8. Januar 1886 wurde der Lehramtsacceſſiſt Michael Dietrich zum Acceß zugelaſſen.
Mit Verfügung vom 4. März 1886 wurde der von Großherzoglichem Miniſterium im Einver⸗ vernehmen mit Großherzoglichem Oberkonſiſtorium feſtgeſtellte Lehrplan für den evangeliſchen Religions⸗ unterricht veröffentlicht.


