Jahrgang 
1886
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22

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anſtalt.

Der Unterricht beginnt Mittwoch den 22. September, Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am 20. September von 812 und 25 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt ein Geburts⸗ und Impfſchein. Die Aufnahmeprüfung findet am 21. September von Vormittags 8 Uhr an ſtatt.

Schüler, welche in die Sexta des Realgymnaſiums oder die 7. Klaſſe der Realſchule eintreten wollen, müſſen 9 Jahre alt ſein, die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſein. Auswärtige Schüler müſſen ſo unter⸗ gebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen. Ihre Wohnung iſt dem Unterzeichneten anzugeben.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule. Soldan.