Jahrgang 
1883
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2. Die Unterrichtsſtunden ſind in nachſtehender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen verteilt:

Klaſſen V

Lehrgegenſtände.

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Religion. Deutich.

ranzöſiſch. Engliſch 9. e

eographie. Rechnen......... Allgemeine Arithmetik, Algebra.

1 60 b0 C0 R- do d0 b0 00 to

Geometrie.. Naturgeſchichte.. Chemie und Mineralogie. Phyſik.. Freihandzeichnen... Geometriſches Zeichnen. Schreiben.....

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Zuſammen 29 29 30 30 31 31

Hierzu kommen noch je 2 Turnſtunden und 1 bis 2 Stunden Geſang. Auch dieſe Stunden ſind, ſo weit es die Verhältniſſe irgend geſtatten, nicht auf die ſchulfreien Nachmittage zu legen.

Spezieller Lehrplan.

1. Religion. Über den Lehrſtoff und die Verteilung desſelben auf die einzelnen Klaſſen wird im Benehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen werden. 1

2. Neut he Sprache. Der uUnterricht in der deutſchen Sprache ſoll den Schüler befähigen, mündlich ſowol, als ſchriftlich, ſich beſtimmt und richtig auszudrücken. Er ſoll ihm die Geſetze der Mutterſprache zu eigen machen und durch ihre Erkenntnis und fortgeſetzte bewußte Anwendung ſein Denkvermögen ſtärken. Er ſoll an dem bei der Lektüre und den Aufſatzübungen behandelten Stoff ſeinen Gedankenkreis erweitern helfen, und ihn endlich mit der deutſchen Littera⸗ tur in einigen hervorragenden Erzeugniſſen bekannt machen. Der Unterricht in der Mutterſprache hat ſich nicht auf die für ihn angeſetzten Etunden u beſchränken. Es ſind alle übrigen Lehrgegenſtände mit hereinzuziehen, indem ſtets darauf geſehen werden muß, daß auf beſtimmt geſtellte Fragen kurze, aber beſtimmte und grammatiſch richtige Ant⸗ worten gegeben werden. Namentlich iſt in den Klaſſen VI und V der hier in biographiſcher Form zu betreibende Geſchichtsunterricht zu verwerten, dadurch, daß ihm ein Teil des Stoffes für die mündliche und zuweilen auch ſchrift⸗ liche Wiedergabe entnommen wird. 3 1

a. Die Lektüre bildet auf allen Stufen den Mittelpunkt des Unterrichts in der deutſchen Sprache. Es iſt ein ſtufenweiſe geordnetes Leſebuch zu benutzen, aus dem Stücke zum Leſen und Nacherzählen, zur grammatiſchen und ſachlichen Erklärung auserwählt werden. Von Klaſſe IV an findet die Poeſie eine größere Berückſichtigung. Der poe⸗ tiſchen Lektüre ſchließt ſich von Klaſſe II ab eine Erklärung der Versmaße an. In Klaſſe Il und I werden bei der Lektüre Erklärungen über die einzelnen Dichtungsgattungen gegeben. Ein beſondérer Unterricht in der Metrik und Poetik wird nicht erteilt. Der Lektüre dienen in den oberen Klaſſen außer den im Leſebuch vorhandenen poetiſchen Proben und ſchwierigen Proſa⸗Abſchnitten noch zuſammenhängende größere Stücke unſerer klaſſiſchen Litteratur. In Klaſſe I wird im Anſchluß an die Lektüre ein kurzer überblick über die deutſche Litteraturgeſchichte Leheben mit beſon⸗ derer Berückſichtigung unſerer neueren klaſſiſchen Periode. Zur Erweiterung der litterariſchen Beleſenheit dient eine wohlgeordnete und von dem Lehrer des Deutſchen zu leitenden Privatlektüre, für welche die Schülerbibliotheken mit dem nötigen Material auszuſtatten ſind.

b. Durch alle Klaſſen gehen Ubungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wiederhdlung von Zeit zu Zeit zu be⸗ feiiſenden Gedichte, und außerdem diejenigen Gedichte enthält, aus welchen dem einzelnen Lehrer eine freie Auswahl gelaſſen wird.

c. Die Grammatik iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Doch iſt ein paſſender Leitfaden beim Unterricht zu benutzen. Formenlehre und Orthographie, Satzlehre und Interpunktion ſind in den Klaſſen VIIII zu abſolvieren. Die Formenlehre wird der Hauptſache nach in den Klaſſen VI und V. duechgenomeem In Klaſſe IV folgt alsdann eine ausführlichere Repetition derſelben mit fortgeſetzten übungen verbunden. Das Wich⸗ tigſte über Wortbildung wird für Klaſſe III aufgehoben. Die Satzlehre wird in Klaſſe IV begonnen und der Haupt⸗ ſache nach in Klaſſe IV zum Abſchluß gebracht. In Klaſſe III findet eine Repetition derſelben ſtatt. Zur Einübung und Befeſtigung des grammatiſchen Stoffs ſind fortwährend mündliche und ſchriftliche Uhungan anzuſtellen. Die erſte⸗ ren ſind vorzugsweiſe zu betonen. Die Geſetze des Periodenbaues ſind bei der Erklärung der Leſeſtücke und Beſprechung der Aufſätze in den Klaſſen III, II und I zu entwickeln. Ein beſonderer Unterricht in der Stiliſtik wird nicht gegeben. Das hiervon Notwendige wird ebenfalls an den Aufſätzen und Leſeſtücken erläutert. 2