Jahrgang 
1864
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler wird Montag den 25. April, Morgens 9 Uhr, im Realſchulgebäude ſtattfinden.

Die Anmeldungen nebſt Einreichung der Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch geſchehen am 22. u. 23. April, von Morgens 9 bis 12 Uhr in der Wohnung des Direktors(Emmerich⸗Joſephſtraße 13.)

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe muß ein Schüler das zehnte Jahr zurückgelegt haben deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Rechtſchreibung ziemliche Sicher⸗ heit und im Rechnen Kenntniß der Hauptrechnungsarten(4 Species) beſitzen.ü

Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſe iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände(ſiehe Seite 3 bis 8 des Programms.)

Es wird dringend angerathen, die Zöglinge der Realſchule ſpäteſtens im zehnten Lebensjahre zu übergeben und dieſelbe alle Klaſſe erledigen zu laſſen, weil nur in dieſem Falle das von der Anſtalt vorgeſteckte Ziel vollſtändig erreicht werden kann. Was die Söhne auswärtiger Eltern, insbeſondere die vom Lande betrifft, ſo iſt im wohlverſtandenen Intereſſe der Kinder zu wünſchen, daß dieſelben womöglich nicht erſt nach ihrer Konfirmation in die Anſtalt gebracht werden, ſondern etwa zwei Jahre früher, damit ihr Wiſſen und ihr Alter mehr im Einklange mit dem Lehrplane ſtehe. Dieſes kann um ſo leichter und zwar ohne beſondere Opfer geſchehen, da außer dem gewöhnlichen Religionsunterricht auch der Communicanten⸗Unterricht in der Realſchule ertheilt wird.

Hervorzuheben iſt, daß neben der allgemein ſittlich religiöſen Bildung, welche als Grundlage aller Berufsarten dient, die oberen Klaſſen der Realſchule insbeſondere den Unterricht gewähren, welcher zur Vorbildung des künftigen Kaufmanns, Technikers und Landwirthes, ſowie zur Vorbereitung für hoͤhere techniſche Lehranſtalten nothwendig iſt.

Mit dieſem Jahre treten ferner an der Realſchule zwei Einrichtungen ins Leben, welche ſich für die Schüler derſelben vorausſichtlich ſehr vortheilhaft erweiſen werden, nämlich, die Anordnung einer geregelten Aufſicht während der Ferien für jüngere Schüler, ſowie die Benutzung der Bade⸗ und Schwimmanſtalt für alle Schüler, beides unentgeltlich.

Die Geſchäftverhältniſſe ſowohl, als auch die Wohnungsverhältniſſe der hieſigen gewerbthätigen Stadt erſchweren in vielen Familien ſehr die Aufſicht der Jugend während der Ferien und veranlaßten häufig die Eltern zu beſonderen Ausgaben für dieſen Zweck. Da aber Mangel an Aufſicht und Beſchäf⸗ tigung namentlich für jüngere Knaben ſich beſonders nachtheilig erweiſen, ſo iſt, nach dem Vorgange aus⸗ wärtiger Lehranſtalten, auch an hieſiger Realſchule die Einrichtung getroffen worden, daß die Schüler der drei unteren Klaſſen täglich zwei Stunden in der Anſtalt unter Aufſicht von Lehrern arbeiten können. Auch ſoll den Schülern Gelegenheit zu gemeinſchaftlichen, beaufſichtigten Spaziergängen geboten werden. Indem ſich von dieſer Einrichtung ſowohl für die Sittlichkeit als auch die Fortſchritte der Schü⸗ ler im Wiſſen wohlthätige Folgen hoffen laſſen, wird dieſelbe den Eltern hiermit empfohlen.

Ebenſo muß die geregelte und beaufſichtigte Benutzung der Bade⸗ und Schwimmanſtalt des Hrn. Ohaus für die Geſundheit und Sicherheit der Realſchüler höͤchſt zuträglich erſcheinen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April, Morgens 8 Uhr.

Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 6 Gulden und wird im Anfang jeden Quartals an den Ein⸗ nehmer des Realſchulfonds, Herrn Weſthofen, Welſchnonnengaſſe Nro. 9 entrichtet.