Jahrgang 
1915
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Für den Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler verliehen, die durch gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten sich auszeichnen. Die Gesuche müssen jedes Jahr erneuert werden.

Ferienordnung für 1915/16: 23.30. Mai, 15. Juli 11. August, 30. September 13. Oktober, 23. Dezember 5. Januar 1916, 16. April 1. Mai.

Das Zeichnen wird in allen Klassen, in denen es allgemein verbindliches Unterrichtsfach ist, im Gymnasium von VI IIIa, bei Feststellung der Halbjahrzeugnisse wie ein sog. Neben- fach bewertet. Es ist also unrichtig, wenn die Schüler meinen, die Zeichennote zähle nicht mit.

An dem von Untersekunda an wahlfreien Zeichenunterricht nehmen immer noch nicht genug Schüler teil. Wir möchten auch hier die verehrten Eltern dringend gebeten haben, bei Beratung ihrer Söhne der Wichtigkeit dieses Faches ihre Aufmerksamkeit nicht zu versagen.

Wie notwendig eine besondere Oberwachung der Privatlektüre unserer Jugend ist, lehrt die tägliche Erfahrung. Dem Lesebedürfnis der Schüler kommt unsere Anstalt durch eine sorgfältig ausgewählte Büchersammlung entgegen, die jedem guten Geschmack Rechnung trägt. Aber auch in dieser Beziehung kann der Schule allein nicht alles aufgebürdet werden. Es wäre am unrechten Ort gespart, wenn die Familie Ausgaben für gute Bücher scheuen wollte. Diese Ausgaben tragen reiche Zinsen.

Aus triftigen sozialpolitischen Gründen können Schüler, die in der nämlichen Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrates von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden.

Mit derselben Entschiedenheit müssen wir dem Unwesen mancher Schüler steuern, das darin besteht, nach freiem Belieben aus Unlust oder Bequemlichkeit irgend ein Lehrfach, das ihnen nicht liegt, für die längste Zeit ihrer Gymnasiallaufbahn auszuschalten und zu meinen, dass sie ihr Ziel doch erreichen könnten. Diese Versuche werden bereits in den mittleren. Klassen mit ausgerechneter Beharrlichkeit angestellt. Auch derjenige Schüler kann deswegen in der Regel- nicht in die höhere Klasse versetzt werden, der in zwei Klassen hintereinander am Ende des Schuljahres in dem nämlichen wissenschaftlichen Fach die Noteungenügend aufweist. Wir ersuchen die verehrten Eltern, den diesbezüglichen rechtzeitigen Mitteilungen der Schule, die- ihnen in dem Zeugnisheft und auch sonst noch zugehen, volle und ernste Würdigung zu schenken. Sie mögen es nicht versäumen, den Bemühungen der Schule, die Lücken im Wissen des Sohnes- auszufüllen, die tatkräftige Hilfe des elterlichen Einflusses zur Seite treten zu lassen.

Auf die von der Schule rechtzeitig ausgehenden Anregungen muss also von den Elterm ebenso rechtzeitig eingegangen werden. Dass aber schriftliche Erkundigungen und Elternbesuche in der allerletzten Zeit vor der Versetzung aus naheliegenden Gründen erfolglos sind, sollte nicht ausser acht gelassen werden.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, 12. April, vormittags 9 ¼ Uhr. Die Aufnahme- prüfungen für das Gymnasium werden an diesem Tage vorgenommen.

Der Unterricht beginnt in der Zeit von Ostern bis Pfingsten um 8 Uhr vormittags und dauert bis 12 ¾ Uhr, nach Pfingsten umfasst er die Zeit von 7 ¼ bis 12 Uhr.

Der Direktor ist täglich im Sommerhalbjahr von 1011 Uhr, im Winterhalbjahr von 11 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu treffen. Wann die Lehrer zu sprechen sind, erfahren die Eltern von ihnen auf vorherige Anfrage.

Mainz, den 27. März 1915.

Großherzogliche Direktion des Neuen Gymnaliums Dr. Helm, Geheimer Schulrat.