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zuzumuten, des Morgens eine Stunde früher aufzustehen, um in dieser Zeit alle Aufgaben noch einmal durchzusehen. Er ist dann nicht mehr frisch genug, um fünf Stunden in der Schule aushalten zu können. Auch gebe man ein kräftiges Frühstück mit; Brötchen oder Brot ohne entsprechende Einlage genügt im allgemeinen nicht. Nach dem Mittagessen ist eine Erholungspause von min- destens zwei Stunden nötig; sie wird am besten mit Aufenthalt im Freien ausgefüllt. Wenn aus- nahmsweise am Nachmittag noch Unterricht angesetzt ist, empfiehlt es sich, mit Erledigung der Aufgaben erst nach diesem Unterricht zu beginnen. Das Herumschlendern der Schüler auf den Strassen um die Zeit der Dämmerung und später ist nicht ratsam.
In allen Fällen, wo den Eltern die Arbeitskraft des Schülers zu sehr in Anspruch ge- nommen zu sein scheint, wolle man dem Klassenführer oder dem Direktor Mitteilung machen. Wir sind sogar sehr dankbar dafür. Denn die Uberbürdung des Schülers mit Aufgaben ist un- heilvoll. Es muss aber festgestellt werden, ob der Grund einer zu starken Belastung in den persön- lichen Verhältnissen des einzelnen Schülers liegt, oder in einem allgemeinen Ubelstande, dem dann ab- geholfen werden muss. Auch dazu ist offene Aussprache unumgänglich nõtig. An unserer Schule hat sich seit Jahren folgende Einrichtung bewährt, mit der wir auch die Eltern bekannt machen möchten. Die Zeit, die der Lehrer zur Durcharbeitung der häuslichen Arbeiten für einen Schüler mittlerer Begabung nach Massgabe der Vorbereitung im Unterricht als nötig ansieht, schreibt er in Minuten ausgedrückt ins Klassenbuch. Der unterzeichnende Klassenführer überzeugt sich, dass die Gesamtheit der Aufgaben an einem Tage innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit(Vorschule 30— 40 Minuten täglich, VI und V 1 Stunde, IV und IIIb 2 Stunden, IIIa und IIb 2 ½ Stunden, IIa, Ib und Ia 3 Stunden) erledigt werden kann. Für den Fall, dass trotzdem diese Arbeitszeit überschritten werden müsste, gibt er den Schülern ein für allemal die Anweisung, die von ihm gestellten Aufgaben unerledigt zu lassen. Von dem eingetretenen Fall aber muss der Schüler den anderen Tag dem Klassenführer sofort Mitteilung machen.
Im Elternhaus müssen die Grundlagen zur Frömmigkeit, zum Ordnungsinn, zur Wahr- heitsliebe und allen sonstigen Tugenden und edlen Bestrebungen gelegt werden; die Schule ist berufen, darauf weiter zu bauen. Das Erziehungswerk kann nur gedeihen, wenn Haus und Schule in Grundsatz und Ubung übereinstimmen.
. Dr. Helm.


