Jahrgang 
1909
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Von Schule und Haus.

Ein Wort an die Eltern und Pfleger unserer Schüler.

Eine wichtige Aufgabe, die bei unseren heutigen Schulverhältnissen fortgesetzt Beachtung verdient, ist das einheitliche Zusammenwirken von Schule und Haus. Besonders gilt das für Schulen einer grösseren Stadt. In die Gepflogenheiten des elterlichen Hauses weiter ein- zugreifen, als durch Rat, Mahnung und Warnung, ist weder Recht noch Pflicht der Schule. Aber in allen Fällen, welche die Sorge der Eltern über das Fortkommen ihrer Kinder in der Schule wachrufen, und überhaupt bei jeder Wahrnehmung, die ihnen bedenklich erscheint, sollen sich Schule und Haus gegenseitig nähertreten und sich verstehen lernen, um durch Einheitlichkeit der Grundsätze und Massregeln die Erziehung der Kinder zu fördern. Die Eltern vertrauen ihre Kinder heute nicht mehr so bedingungslos der Schule an, wie das früher der Fall gewesen ist; deswegen kann die Schule von den Eltern verlangen, dass sie ihre Meinungen und Anschauungen, ihre Ausstellungen und Wünsche den Lehrern offenherzig und ausgiebig mitteilen. Noch niemals, selbst in den schwierigsten Fällen, hat nach unserer Erfahrung eine offene Aussprache versagt; vielmehr hat sie jedesmal zu einem günstigen Ergebnis für beide Teile geführt.

Der Lehrer soll bei den Eltern dieselbe Vertrauensstellung einnehmen, wie der Hausarzt. Gar manchen Erscheinungen hat er lange Zeit ratlos gegenüber gestanden, bis er durch gelegent- liche Mitteilung der Eltern aufgeklärt wurde. Es handelt sich da um angeborene oder vererbte Krankheiten, nervôse Reizbarkeit, zurückgebliebene Entwickelung, störende Einflüsse häuslicher Art in überraschender Mannigfaltigkeit, über die einseitig die Mutter oder einseitig der Vater klagt, die sie aber angeblich nicht zu beseitigen vermögen.

Aus Liebe zu den Kindern muss in diesen und ähnlichen Fällen der Schleier früher gelüftet werden, wenn unpassende Behandlung und unzutreffende Beurteilung des Schülers verhütet werden soll. Wenn auch der Lehrer nicht sofort und gründlich helfen kann, so ist er wenigstens ein- geweiht und kann, so schwierig eine Berücksichtigung der besonderen Eigenart ist, ab- und zu- geben, Nachsicht üben und durch persönlichen Zuspruch unter vier Augen vieles wesentlich besser gestalten.

Wenn Verstimmungen zwischen Haus und Schule vorliegen, tut man gut, der Sache auf den Grund zu gehen. Mit einem in der Aufregung und Voreingenommenheit geschriebenen Brief ist natürlich gar nichts getan. Gewöhnlich handelt es sich um unzureichende Kenntnis des Sachverhalts, hervorgerufen durch falsche Berichterstattung der Schüler, die das Wesentliche vom Unwesentlichen oft nicht unterscheiden können oder, wiewohl ohne Absicht, die Vorkommnisse der Schule in ganz einseitiger Färbung zu Hause vortragen. Man möge sich daher erst genau erkundigen und dann Briefe schreiben, nicht umgekehrt! Am besten verzichtet man aber auf das Schreiben und zieht mündliche Auseinandersetzung vor. Wenn die Eltern bei ihrem Sohn merken lassen, dass sie eine absichtlich ungerechte Behandlung durch den Lehrer auch nur für denkbar halten, ist schon eine schwere Erschütterung des richtigen Verhältnisses zwischen Schule und Haus herbeigeführt. Diese oft übereilte Unvorsichtigkeit beeinflusst aber gewöhnlich auch