Jahrgang 
1908
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ungünstig und drohen, da der Zudrang zur juristischen Laufbahn seither keine Abnahme gezeigt hat, in Zukunft geradezu trostlos zu werden.

Ebenso ist der Zudrang zur Rechtsanwaltschaft so gross, dass auch in diesem Berufszweige für viele junge Juristen keine Aussicht auf eine zum standesgemässen Unterhalt ausreichende Beschäftigung vorhanden sein wird.

Deshalb betrachten es die zuständigen Behörden als ihre Pflicht, vor dem juristischen Studium, sofern es in der Absicht des Eintritts in den justiz- oder Verwaltungsdienst oder in die Rechtsanwalt- schaft gewählt werden sollte, nachdrücklich zu warnen.

Bessere Aussichten bestehen für die angehenden Juristen nur im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen, doch kann es sich auch hier selbstverständlich nur um die Verwendung einer begrenzten Zahl von Anwärtern handeln.

9. Der Unterricht beginnt in der Zeit von Ostern bis Pfingsten um 8 Uhr vormittags und dauert bis 12 ¼ Uhr. Nach Pfingsten beginnt er um 7 ¼ Uhr und dauert bis 12 Uhr.

MAINZ, 4. April 1008.

Grossherzogliche Direktion des Ostergymnasiums:

Dr. Helm.