Jahrgang 
1905
Einzelbild herunterladen

10

erlangt hatte, setzte er unter Verzicht auf sofortige Verwendung im Staatsdienste seine Studien fort, indem er fast zwei Jahre in München als Mitarbeiter an demThesaurus linguae latinae, dann auf Reisen im Dienste der Wissenschaft durch Vergleichung von Handschriften in Italien sich grosse Verdienste erwarb. Seit Oktober 1904 wirkte er an dem hiesigen Ostergymnasium und erwies sich als überaus gewissenhafter und tüchtiger Lehrer, dem Amtsgenossen wie Schüler ein dauerndes Andenken bewahren werden.

Am 12. März erkrankte in nicht unbedenklicher Weise Oberlehrer Dr. Schwarz; in dankenswerter Weise haben die Kollegen Prof. Peth, Prof. Dr. Wissmann, Matthes, Dr. Dippel und Dr. Köhm seine Ver- tretung übernommen.

Von Anfang März an stellten sich in der Vorkl. 3 einige Fälle von Masern und Röteln ein, neben leichteren Erkältungskrankheiten, so dass die Zahl der fehlenden Schüler einmal(am 8. März) auf 20 stieg, darunter 10 an den Masern erkrankte. Die Krankheit verlief gutartig und war nach 3 Wochen erloschen.

V. Bekanntmachung.

Das neue Schuljahr beginnt den 1. Mai, vormittags 9 ¼ Uhr. Neue Schüler können nur in solche Klassen aufgenommen werden, deren Räume noch Platz bieten. Die Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung oder durch eine Probe nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.

Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass(zufolge Verfügung vom 4. November 1904) von nun an Brüder, welche verschiedene staatliche höhere Lehranstalten(Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und Progymnasien) des Grossherzogtums oder die mit den betreffenden Anstalten organisch verbundenen Vorschulen besuchen, alle jene Vorteile geniessen, die ihnen bisher nur als Schüler einer Anstalt zu teil wurden.

Die Väter oder gesetzlichen Vormünder solcher Schüler werden aufgefordert, beim Beginn des

neuen Schuljahres uns schriftlich die Brüder unserer Schüler, die andere staatliche Lehranstalten des Landes besuchen, anzugeben unter Bezeichnung der Lehranstalt und der daselbst besuchten Klasse, damit ihnen die genannten Vorteile zugewendet werden können. In der Verfügung vom 28. November 1904 ordnete unsere Behörde an,dass den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben wird, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Söhne durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.

Grossherzogliche Direktion des Ostergymnasiums: Weihrich.