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V. Bekanntmachung.
Das Schuljahr beginnt Montag den 15. April, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gym- nasium und die Vorschule werden am 13. April entgegengenommen. Das Nähere wird einige Tage vorher durch die hiesigen Blätter bekannt gegeben. Ausser dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sein sollten, der Rufname unterstrichen sein muss. Diejenigen Schuler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.
Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass Brüder, welche beiden Gymnasien als Schüler an- gehören, zufolge höherer Bestimmung alle jene Vorteile geniessen, die ihnen bisher als Schüler einer Anstalt zu Teil wurden.
Grossherzogliche Direktion des Oster-Gymnasiums: Weihrich-.


